Insolvenzordnung
11. Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334) |
1. Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 - 331) |
1Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlaß sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. 2Beantragt der Erbe, der Nachlaßverwalter oder ein anderer Nachlaßpfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
verbindlichkeiten § 325Nachlaß-
verbindlichkeiten § 326Ansprüche des Erben § 327Nachrangige Verbindlichkeiten § 328Zurückgewährte Gegenstände § 329Nacherbfolge § 330Erbschaftskauf § 331Gleichzeitige Insolvenz des Erben
Rechtsprechung zu § 320 InsO
21 Entscheidungen zu § 320 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18
Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf ...
- LG Hamburg, 20.09.2021 - 304 O 407/20
Schadensersatz wegen Entnahme von Nachlasspflegervergütung aus überschuldetem ...
- FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 106/06
Abgabenordnung/Insolvenzordnung: Zur Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung
- BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06
Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren
- FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94
Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt
- KG, 03.02.2005 - 20 U 11/04
Haftung des Rechtsanwalts: Erhebung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung
- AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20
Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung
- BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus ...
Querverweise
Auf § 320 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 11 (Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens)
- Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
- § 332 (Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren)