Rechtsprechung
BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 320; BGB § 2303 § 2311
Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.11.2003 - 72 IN 391/02
- LG Köln, 25.02.2004 - 19 T 279/03
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite diese umstritten sind (BGHZ 159, 135, 137 f).Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist die Rechtsbeschwerde dann zulässig, wenn einem Gericht bei der Anwendung von Rechtsnormen Fehler unterlaufen sind, welche die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte erwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (BGHZ 159, 135, 139).
Objektive Willkür oder eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten eines Beteiligten (vgl. BGHZ 159, 135, 139 f) behauptet die Rechtsbeschwerde schließlich ebenfalls nicht.
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
Gleiches gilt für eine Divergenz, also eine die Entscheidung tragende Abweichung der Beschwerdeentscheidung von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts (BGHZ 154, 288, 292 f). - BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02
Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des …
Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
Im Insolvenzeröffnungsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 5 InsO; vgl. BGHZ 153, 205, 208).