Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11283
BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04 (https://dejure.org/2005,11283)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2005 - IX ZB 85/04 (https://dejure.org/2005,11283)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - IX ZB 85/04 (https://dejure.org/2005,11283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; InsO § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 320; BGB § 2303 § 2311
    Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs bei Überschuldung des Nachlasses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite diese umstritten sind (BGHZ 159, 135, 137 f).

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist die Rechtsbeschwerde dann zulässig, wenn einem Gericht bei der Anwendung von Rechtsnormen Fehler unterlaufen sind, welche die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte erwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (BGHZ 159, 135, 139).

    Objektive Willkür oder eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten eines Beteiligten (vgl. BGHZ 159, 135, 139 f) behauptet die Rechtsbeschwerde schließlich ebenfalls nicht.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
    Gleiches gilt für eine Divergenz, also eine die Entscheidung tragende Abweichung der Beschwerdeentscheidung von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts (BGHZ 154, 288, 292 f).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - IX ZB 85/04
    Im Insolvenzeröffnungsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 5 InsO; vgl. BGHZ 153, 205, 208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht