Nutzen Sie dejure.org ohne Ablenkung: PUR!

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Fragen & Antworten

Welche Vorteile hat der PUR-Zugang zu dejure.org?

Sie können dejure.org ohne störende Werbung nutzen. Navigationsbereiche, die zugunsten von Werbung wegfallen mussten, sind wieder in vollem Umfang nutzbar.

Sie bekommen darüber hinaus Zugriff auf eine neue Darstellung der Gesetzestexte: Neben der herkömmlichen Darstellung auf Einzelnormebene können Sie auch in ganzen Gesetzen scrollen. Die vielen von dejure.org gewohnten Zusatzangaben (wie Rechtsprechung zu Normen) stehen auch in dieser Version zur Verfügung. Sie können jederzeit zwischen beiden Darstellungen umschalten. Demoversionen dieser neuen Darstellung finden Sie unter ZPO, StPO und AO.

Bitte beachten Sie: Im Bereich Rechtsprechung arbeitet dejure.org weiterhin nach dem Prinzip Nachweisdatenbank. Das bedeutet, dass die dokumentierten Gerichtsentscheidungen nicht im Volltext bei dejure.org aufrufbar sind, sondern über Links zu Drittanbietern erreichbar sind. Hieran ändert der PUR-Zugang nichts.

Ist der PUR-Zugang ein Abonnement?

Nein. Sie schließen kein Abo ab. Der von Ihnen gebuchte PUR-Zugang läuft für den von Ihnen gewählten Zeitraum und verlängert sich nicht automatisch. Eine Kündigung ist also nicht nötig. Wir weisen Sie bei Ablauf auf die Möglichkeit einer erneuten Buchung hin.

Wie funktioniert die Bezahlung?

Durch Überweisung. Nach der Buchung des PUR-Zugangs wird Ihnen eine Zahlungsaufforderung angezeigt. Es wird auch eine herunterladbare Rechnung in Ihrem persönlichen Bereich abgelegt. Wenn Sie den Rechnungsbetrag überwiesen haben, teilen Sie dies über eine Schaltfläche mit und Sie können sofort den PUR-Zugang nutzen. Als Nutzer einer Online-Banking-App haben Sie oft die Möglichkeit, die Zahlung durch Einscannen des angezeigten QR-Codes (Scan2Bank) bequem zu veranlassen.

Wann beginnt die Laufzeit?

Die gewählte Laufzeit Ihres PUR-Zugangs beginnt mit der Freischaltung. Diese veranlassen Sie selbst, indem Sie die Schaltfläche betätigen, mit der Sie angeben, dass Sie die Zahlung vorgenommen haben. Falls Sie die Möglichkeit der Selbstfreischaltung nicht wahrnehmen, erfolgt die Freischaltung bei Eingang Ihrer Überweisung.

Wie steht es mit Cookies?

Auch bei dejure.org PUR kommen Cookies zum Einsatz. Dies ist erforderlich, um die Funktionalität des Dienstes zu gewährleisten. Zum Beispiel wird mittels Cookies festgestellt, dass ein Kunde PUR-Kunde ist und die von ihm bezahlten Leistungen in Anspruch nehmen kann, ohne sich auf jeder Seite neu einloggen zu müssen. Cookies von Drittanbietern (Stichwort Werbetracking) kommen hingegen nicht zum Einsatz.

* Was verstehen wir unter Werbung?

Mit dejure.org PUR haben Sie Zugriff auf unsere Inhalte ohne Werbebereiche für Produkte und Dienste von Drittanbietern. Vereinzelte Hinweise auf neue Funktionen oder Produkte von dejure.org selbst und der dejure.org-Stellenmarkt werden auch in dejure.org PUR weiter angezeigt. Hinweise auf Inserate in unserem Stellenmarkt am Seitenrand sind derzeit reduziert (Sie können diese in Ihren Einstellungen anpassen, erweitern oder ganz ausblenden).