Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 - 871) |
(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt.
(2) 1Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. 2Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist.
vollstreckung § 865Verhältnis zur Mobiliar-
vollstreckung § 866Arten der Vollstreckung § 867Zwangshypothek § 868Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer § 869Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 870Grundstücksgleiche Rechte § 870aZwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk § 871Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Rechtsprechung zu § 865 ZPO
74 Entscheidungen zu § 865 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04
Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des ...
- AG Heilbronn, 21.05.2008 - 8 C 518/08
Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung ...
- BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86
Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament
- LG Cottbus, 15.05.2006 - 4 O 218/05
Feststellung eines Rechtes auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren
- OLG Saarbrücken, 24.06.1992 - 5 W 184/91
Erinnerung des Drittschuldners gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; ...
- AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 16.08.2004 - 1 M 1630/04
- BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d. ...
- BGH, 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der sich aus dem Treuhandverhältnis ...
- RG, 15.10.1904 - V 127/04
Zwangsverwaltung; Fahrnispfändung
- RG, 17.06.1908 - V 629/07
Zubehör im Konkurse.
Querverweise
Auf § 865 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 (Verfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 865 ZPO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
- Hypothek
- § 1120 (Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör)
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- I. Anordnung der Versteigerung
- § 20 II