Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 - 871) |
(1) 1Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen; die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. 2Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. 3Das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung.
(2) 1Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit der Hypothek belastet werden, so ist der Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke zu verteilen. 2Die Größe der Teile bestimmt der Gläubiger; für die Teile gilt § 866 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.
(3) Zur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung genügt der vollstreckbare Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist.
vollstreckung § 865Verhältnis zur Mobiliar-
vollstreckung § 866Arten der Vollstreckung § 867Zwangshypothek § 868Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer § 869Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 870Grundstücksgleiche Rechte § 870aZwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk § 871Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Rechtsprechung zu § 867 ZPO
423 Entscheidungen zu § 867 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 23.06.2021 - VII ZB 37/20
Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf dem ...
- OLG Brandenburg, 26.07.2017 - 5 W 43/17
Rechtsstellung des Inhabers einer durch Pfändung des Auflassungsanspruchs an ...
- OLG Naumburg, 21.01.2019 - 12 Wx 66/18
Aufteilung der titulierten Forderung bei Belastung mehrerer Grundstücke mit einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 23.01.2019 - 12 Wx 66/18
Belastung mehrerer Grundstücks mit einer Zwangssicherungshypothek: Fehlende ...
- OLG Naumburg, 23.01.2019 - 12 Wx 66/18
- OLG Schleswig, 12.10.2021 - 2 Wx 51/20
Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek
- KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20
Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene ...
- OLG Celle, 21.09.2017 - 18 W 38/17
Grundbuch: Inkassounternehmen vertretungsbefugt?
- OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18
Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Leistungen: Geltendmachung der Beendigung des ...
- OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18
Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek
- VG München, 07.12.2018 - M 10 V 18.5500
Erfolgloser Antrag auf Vollstreckung in unbewegliches Vermögen
Querverweise
Auf § 867 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz ZPO (EGZPO)
- § 22 (Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle))
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 18 (Besondere Angelegenheiten)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 (Verfahren)