Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
II. Vormundschafts- und Familiensachen (§§ 35b - 64) |
(1) 1Für die Vormundschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Mündel zu der Zeit, in der die Anordnung der Vormundschaft erforderlich wird oder in der die Vormundschaft kraft Gesetzes eintritt, seinen Wohnsitz oder bei Fehlen eines inländischen Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat. 2Wird die Anordnung einer Vormundschaft über Geschwister erforderlich, die in den Bezirken verschiedener Vormundschaftsgerichte ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben, so ist, wenn für einen der Mündel schon eine Vormundschaft anhängig ist, das für diese zuständige Gericht, anderenfalls dasjenige Gericht, in dessen Bezirk der jüngste Mündel seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt hat, für alle Geschwister maßgebend.
(2) 1Ist der Mündel Deutscher und hat er im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin-Schöneberg zuständig. 2Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht abgeben; die Abgabeverfügung ist für dieses Gericht bindend.
(3) Ist der Mündel nicht Deutscher und ist eine Zuständigkeit nach Absatz 1 nicht begründet, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge hervortritt.
(4) Für die Vormundschaft über einen Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgefunden wurde.
Rechtsprechung zu § 36 FGG
328 Entscheidungen zu § 36 FGG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 10/06
Abgabe einer Vormundschaftssache nach § 46 Abs. 1 FGG an ein anderes ...
- BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Oldenburg, 15.10.2007 - 5 AR 36/07
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Familiengerichts für Maßnahmen wegen ...
- OLG Hamm, 19.09.1991 - 4 WF 283/91
Gewöhnlicher Aufenthaltsort eines Kindes in einem Vertragsstaat; Kein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
Vorläufige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes; Anhängigkeit eines ...
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
- OLG Bamberg, 01.07.1981 - 2 UF 75/81
Rechtsmittel der befristeten Beschwerde; Antrag auf Übertragung der elterlichen ...
- OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02
Zum Wahlrecht des zuständigen Gerichts bei doppeltem Wohnsitz
- OLG Frankfurt, 02.02.1995 - 20 W 36/95
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Einzelverrichtung; Vormundschaftsgericht; ...
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 64/56
Interzonale Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts
- BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92
Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt