Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt - Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 35 - 70n) |
III. Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) |
(1) 1Für die Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgericht gelten § 46 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 2 Satz 1 erste Alternative und Abs. 2 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. 2Als ein wichtiger Grund für die Abgabe ist es in der Regel anzusehen, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen geändert hat und die Aufgaben des Betreuers im wesentlichen am neuen Aufenthaltsort zu erfüllen sind; der Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts steht ein tatsächlicher Aufenthalt von mehr als einem Jahr an einem anderen Ort gleich. 3Sind mehrere Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise bestellt, so kann das Gericht aus wichtigem Grund auch das nur einen Betreuer betreffende Verfahren abgeben.
(2) Vor der Abgabe ist dem Betroffenen und dem Betreuer, sofern der Betroffene einen solchen bereits erhalten hat, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) vom 21.04.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2005 | Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG) | 21.04.2005 |
Rechtsprechung zu § 65a FGG
222 Entscheidungen zu § 65a FGG in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen
- OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06
Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung
- OLG Hamburg, 07.12.2018 - 2 AR 6/18
Verfahrensabgabe bei Psychiatrieaufenthalt
- LG Kassel, 10.02.2006 - 3 T 67/06
Berufsbetreuervergütung: Vergütungssatz bei vorübergehendem Aufenthalt des ...
- OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen ...
- OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03
Betreuungsverfahren / Zuständigkeit / Bestimmung der Zuständigkeit
- OLG Hamm, 04.06.1992 - 15 Sbd 15/92
- OLG Stuttgart, 18.05.2004 - 8 AR 18/04
Örtliche Zuständigkeit für das Betreuungsverfahren: Wichtiger Grund für die ...
- OLG Karlsruhe, 13.04.1992 - 11 W 24/92
Betreuung; Gericht; Zuständigkeit; Betreuungssache
- LG Berlin, 08.02.2007 - 84 AR 4/07
Abgabe eines Betreuungsverfahrens: Berücksichtigung der Belange des Betreuers bei ...
§ 65a FGG in Nachschlagewerken
- § 65a FGG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Betreuungsverfahren
- VBVG-Rechtsprechung