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   OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02   

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https://dejure.org/2003,4269
OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02 (https://dejure.org/2003,4269)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2003 - 9 AR 9/02 (https://dejure.org/2003,4269)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2003 - 9 AR 9/02 (https://dejure.org/2003,4269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für Entscheidung über Zuständigkeitsstreit nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Kompetenzkonflikt zweier Familiengerichte; Isolierte Familiensache (Sorgerechtsverfahren) ; Örtliche Zuständigkeit nach Wohnsitz des betroffenen Kindes ; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz. Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser einverständlich oder (bei Übertragung des alleinigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 6; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 5; ; FGG § 36; ; FGG § 36 Abs. 1; ; FGG § 36 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 43 Abs. 1; ; FGG § 46; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 a; ; BGB § 7 Abs. 2; ; BGB § 11; ; BGB § 11 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Wahlrecht des zuständigen Gerichts bei doppeltem Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 129
  • FamRZ 2003, 1559
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02
    An der Geltung des § 281 ZPO für die isolierte Sorgerechtssache bestehen auf Grund der Ersetzung des grundsätzlich geltenden § 5 FGG durch die zivilprozessualen Verfahrensvorschriften gemäß § 621 a Abs. 1 S. 2 ZPO (vgl. bereits zuvor) keine Bedenken (siehe auch BGHZ 71, 15, 16, Keidel/Kuntze/Winkler-Schmidt aaO. § 1, Rn. 41, Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 621 a, Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 13.06.2002 - 17 UF 120/02

    Familiensache: Allgemeiner Gerichtsstand des Kindes von getrennt lebenden Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02
    Die Trennung der sorgeberechtigten Eltern begründet damit für gemeinsame Kinder einen Doppelwohnsitz (BGH, NJWE-FER 1997, 136, OLG Stuttgart FamRZ 2003, 395, Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003 § 11 Rn. 4, Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FGG, 15. Aufl. 2003, § 36, Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 16 UF 267/04

    Örtliche Zuständigkeit im Sorgerechtsverfahren: Keine Änderung des

    Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf einen Elternteilen führt nicht zum vollständigen Verlust der elterlichen Sorge beim anderen Elternteil und ändert damit nichts an dem Grundsatz, dass das minderjährige Kind den Wohnsitz eines sorgeberechtigten Elternteiles teilt (so OLG Stuttgart in FamRZ 2003, 395; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 3 WF 96/98, zitiert nach JURIS; BGH in NJWE-FER 1997, 136; OLG Brandenburg in FamRZ 2003, 1559).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04

    Voraussetzungen einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege

    Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser durch die Eltern einverständlich bestimmt worden ist (Brandenburgisches OLG, FGPrax 2003, 129).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell

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  • OLG Brandenburg, 21.08.2008 - 9 AR 7/08

    Begriff des Wohnsitzes eines Kindes

    Ein solcher Doppelwohnsitz ist möglich und begründet dann eine Doppelzuständigkeit der jeweiligen Wohnsitzgerichte (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1559 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2005 - L 8 AS 204/05
    Soweit der Antragsteller verlangt, den Aufenthalt der Kinder in C. mit je 7,- EUR je Kind zu finanzieren, ist das Begehren nicht erfolgreich, auch nicht im Hinblick auf den vom Antragsteller vorgelegten Beschluss des OLG Brandenburg (vom 21. März 2003 - 9 AR 9/02 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 2003, 1559).
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