Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 2 - Urteil (§§ 300 - 329) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
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Durch die Geltendmachung der dem Rechtsträger nach § 133 Absatz 3 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes zustehenden Einrede wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Rechtsträgers nicht ausgeschlossen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
§ 300Endurteil
§ 301Teilurteil
§ 302Vorbehaltsurteil
§ 303Zwischenurteil
§ 304Zwischenurteil über den Grund
§ 305Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung
§ 305aUrteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung
§ 305bUrteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung
§ 306Verzicht
§ 307Anerkenntnis
§ 308Bindung an die Parteianträge
§ 308aEntscheidung ohne Antrag in Mietsachen
§ 309Erkennende Richter
§ 310Termin der Urteilsverkündung
§ 311Form der Urteilsverkündung
§ 312Anwesenheit der Parteien
§ 313Form und Inhalt des Urteils
§ 313aWeglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen
§ 313bVersäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil
§ 314Beweiskraft des Tatbestandes
§ 315Unterschrift der Richter
§ 316(weggefallen)
§ 317Urteilszustellung und -ausfertigung
§ 318Bindung des Gerichts
§ 319Berichtigung des Urteils
§ 320Berichtigung des Tatbestandes
§ 321Ergänzung des Urteils
§ 321aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 322Materielle Rechtskraft
§ 323Abänderung von Urteilen
§ 323aAbänderung von Vergleichen und Urkunden
§ 323bVerschärfte Haftung
§ 324Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung
§ 325Subjektive Rechtskraftwirkung
§ 325aFeststellungswirkung des Musterentscheids
§ 326Rechtskraft bei Nacherbfolge
§ 327Rechtskraft bei Testaments-
vollstreckung § 328Anerkennung ausländischer Urteile § 329Beschlüsse und Verfügungen
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