Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.
ermächtigung § 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv
Rechtsprechung zu § 257 ZPO
620 Entscheidungen zu § 257 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22
Zur Frage, ob ein gewerblicher Mieter gehalten ist, auf Verlangen des Vermieters ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22
Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv ...
- OLG Düsseldorf, 07.12.2022 - 24 W 39/22
- LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung; ...
- BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 58/21
Klage auf künftige Wohnungsräumung: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ...
- KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im ...
- LAG Hamm, 29.01.2021 - 8 Ta 461/20
Gebührenstreitwert, Bestandsschutzklage, objektive Klagehäufung, wiederkeh-rende ...
- LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1743/22
- LAG Hessen, 20.12.2023 - 18 Sa 1744/22
- LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19
TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn
Querverweise
Auf § 257 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 259 (Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung)