Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens (§§ 1042 - 1050) |
(1) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens über bestimmte vom Schiedsgericht festzulegende Fragen bestellen. 2Es kann ferner eine Partei auffordern, dem Sachverständigen jede sachdienliche Auskunft zu erteilen oder alle für das Verfahren erheblichen Dokumente oder Sachen zur Besichtigung vorzulegen oder zugänglich zu machen.
(2) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so hat der Sachverständige, wenn eine Partei dies beantragt oder das Schiedsgericht es für erforderlich hält, nach Erstattung seines schriftlichen oder mündlichen Gutachtens an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen. 2Bei der Verhandlung können die Parteien dem Sachverständigen Fragen stellen und eigene Sachverständige zu den streitigen Fragen aussagen lassen.
(3) Auf den vom Schiedsgericht bestellten Sachverständigen sind die §§ 1036, 1037 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
Rechtsprechung zu § 1049 ZPO
14 Entscheidungen zu § 1049 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 31.01.2019 - I ZB 46/18
Verletzung der Offenbarungspflicht eines Schiedsrichters oder eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der ...
- OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13
Befangenheit bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Schiedsverfahren
- BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 26 Sch 17/18
Schiedsverfahren: Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines ...
- OLG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Sch 9/17
- OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15
Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen
- OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach § ...
- OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18
Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)
- OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen
- BayObLG, 09.02.2022 - 101 SchH 125/21
Zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des Amtes eines ...
Querverweise
Auf § 1049 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Allgemeine Vorschriften
- § 1026 (Umfang gerichtlicher Tätigkeit)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)