Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens (§§ 1042 - 1050) |
(1) 1Innerhalb der von den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht bestimmten Frist hat der Kläger seinen Anspruch und die Tatsachen, auf die sich dieser Anspruch stützt, darzulegen und der Beklagte hierzu Stellung zu nehmen. 2Die Parteien können dabei alle ihnen erheblich erscheinenden Dokumente vorlegen oder andere Beweismittel bezeichnen, derer sie sich bedienen wollen.
(2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann jede Partei im Laufe des schiedsrichterlichen Verfahrens ihre Klage oder ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel ändern oder ergänzen, es sei denn, das Schiedsgericht lässt dies wegen Verspätung, die nicht genügend entschuldigt wird, nicht zu.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Widerklage entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22.03.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
Rechtsprechung zu § 1046 ZPO
47 Entscheidungen zu § 1046 ZPO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 3.23
Pkw-Maut; ISA; Rechtsschutzbedürfnis; rechtsmissbräuchliche Klageerhebung; ...
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Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen - ...
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Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs
- BayObLG, 28.06.2022 - 101 Sch 120/21
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs für eine amerikanische ...
- OLG Köln, 01.07.2016 - 19 Sch 7/16
Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs
- OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 26 Sch 15/19
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: unbegründeter Einwand ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22
Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe - ...
- OLG Nürnberg, 30.04.2014 - 12 U 914/13
- OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
- OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16
Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung
Querverweise
Auf § 1046 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)