Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Dritter Teil - Schluß- und Übergangsvorschriften (§§ 158 - 165) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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§ 157aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 158Landesrechtliche Vorschriften
§ 159Andere Behörden und Dienststellen
§ 160Gerichtstage, Sprechtage
§ 161Übergangsvorschrift
§ 162Aufhebung des Ermäßigungssatzes
§ 163Übergangsvorschrift zum Kostenrechts-
modernisierungsgesetz § 164Zusätzliche Übergangs-
vorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregister-
gebühren-
Neuordnungsgesetzes § 165Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
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modernisierungsgesetz § 164Zusätzliche Übergangs-
vorschriften aus Anlass des Inkrafttretens des Handelsregister-
gebühren-
Neuordnungsgesetzes § 165Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
Rechtsprechung zu § 160 KostO
2 Entscheidungen zu § 160 KostO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53
Beurkundungswesen
- OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09
Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in ...