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   KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20   

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https://dejure.org/2021,23476
KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20 (https://dejure.org/2021,23476)
KG, Entscheidung vom 04.02.2021 - 19 W 1118/20 (https://dejure.org/2021,23476)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 19 W 1118/20 (https://dejure.org/2021,23476)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Denn grundsätzlich sind bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und kann - ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses - neben anderen Umständen auch das Obsiegen und Unterliegen berücksichtigt werden (vgl. grundsätzlich BGH, Beschluss v. 18.11.2015, IV ZB 35/15).
  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Die Beweis- und Feststellungslast für einen solchen Widerruf trägt derjenige, der sich darauf beruft (vgl. Burandt/Rojahn/Lauck, 3. A., § 2255 BGB Rn. 7; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.3.2012, 2 Wx 60/11), hier also der Beschwerdeführer.
  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Allein der Umstand, dass nach dem Tod des Erblassers das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist, begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz dahingehend, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Naumburg aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.2.2019, 25 Wx 65/18; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.1.2019, 2 W 45/18).
  • KG, 10.07.2018 - 6 W 35/18

    Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Da es sich bei der Tochter um eine Person handelt, "die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist", kommt es auf die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 BGB, das Näheverhältnis, nicht an, so dass die Verweise des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift auf die Rechtsprechung zum Näheverhältnis (u.a. auf KG, Beschluss v. 10.7.2018, 6 W 35/18 und OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647 und OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1599) und die dazu getätigten Ausführungen rechtlich unerheblich sind.
  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Den erhöhten Beweisanforderungen im Erbscheinsverfahren im Falle des Fehlens des Originals (vgl. dazu nur KG, Beschluss v. 3.8.2018, 6 W 52/18 m.w.N.) ist damit Genüge getan.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Jedenfalls lässt sich allein aus dem behaupteten (und von der Antragstellerin bestrittenen) Vermögensunterschied der Ehegatten nicht positiv der Wille der Ehegatten feststellen, dass sie beide eine Wechselbezüglichkeit nicht wollten (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 7.5.2015, 20 W 196/14, Rn. 40 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.12.2006 - 2 U 80/06

    Auslegung des § 2270 Abs. 2 BGB zu dem anderen Ehegatten nahe stehenden Personen

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Da es sich bei der Tochter um eine Person handelt, "die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist", kommt es auf die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 BGB, das Näheverhältnis, nicht an, so dass die Verweise des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift auf die Rechtsprechung zum Näheverhältnis (u.a. auf KG, Beschluss v. 10.7.2018, 6 W 35/18 und OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647 und OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1599) und die dazu getätigten Ausführungen rechtlich unerheblich sind.
  • KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19

    Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Auch das Wort "gemeinsam" erfasst üblicherweise auch das zeitlich versetzte Sterben und ist nicht so einschränkend gemeint oder zu verstehen wie die Formulierung "gleichzeitig" (vgl. KG, Beschluss v. 15.1.2020, 6 W 45/19, Rn. 15).
  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Letztlich spricht auch der erhebliche Altersunterschied zwischen den beiden Ehegatten von rund 22 Jahren dafür, dass ein zeitgleiches Versterben bzw. ein Versterben kurz nacheinander sehr unwahrscheinlich war (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Auslegung auch OLG München, Beschluss v. 30.7.2008, 31 Wx 29/08) und sich aus dem Testament und der Formulierung nichts dafür ergibt, dass nur ein solch unwahrscheinlicher Fall von den Ehegatten hätte geregelt werden sollen.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Auszug aus KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
    Hierfür spricht bereits die Formulierung "Universalerbe unseres gesamten Vermögens" (vgl. BeckOK BGB/Litzenburger BGB § 2269 Rn. 16; OLG Frankfurt, Beschluss v. 3.3.1998, 20 W 143/95; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. A., § 23 Rn. 20 m.w.N.), ferner der Umstand, dass nach dem Testament vom 13.2.
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen -

  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2019 - 25 Wx 65/18

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wegen Formunwirksamkeit eines Testaments

  • BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52

    Gemeinschaftliches Testament

  • OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94

    Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1987 - 11 W 152/86

    Auslegungsfähigkeit von Testamenten bei Eindeutigkeit des Wortlautes;

  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von

    Allein aus einem Vermögensunterschied der Ehegatten lässt sich nicht positiv der Wille der Ehegatten feststellen, dass sie beide eine Wechselbezüglichkeit nicht wollten (KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).

    Dies lässt nach § 133 BGB den Rückschluss zu, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nach jahrzehntelanger Ehe nicht von getrennten Vermögensmassen ausgegangen sind, sondern die aufgeführten Gegenstände als gemeinsames Vermögen angesehen haben (vgl. hierzu auch KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).

  • OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18

    Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt

    (a) Zunächst spricht die gewählte Formulierung "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" für sich betrachtet eher dafür, dass nur der - zwar seltene - Fall eines zeitgleichen oder möglicherweise auch in einem so kurzen zeitlichen Abstand eintretenden Versterbens der Ehegatten, der dem Überlebenden keine Möglichkeit zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung mehr lässt, geregelt werden soll (so auch: KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2021, Az. 19 W 1118/20, Tz. 64 in Abgrenzung zu der dort verwendeten Formulierung "nach gemeinsamen Ableben" ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.02.2012, Az. 15 W 1544/11, Tz. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, Tz. 23; jeweils zitiert nach juris).
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