Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 8 - Gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 - 2273) |
(1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde, so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge.
(2) Ein solches Verhältnis der Verfügungen zueinander ist im Zweifel anzunehmen, wenn sich die Ehegatten gegenseitig bedenken oder wenn dem einen Ehegatten von dem anderen eine Zuwendung gemacht und für den Fall des Überlebens des Bedachten eine Verfügung zugunsten einer Person getroffen wird, die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist oder ihm sonst nahe steht.
(3) Auf andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts findet Absatz 1 keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 29.06.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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17.08.2015 | Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 29.06.2015 |
Rechtsprechung zu § 2270 BGB
547 Entscheidungen zu § 2270 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezüglichkeit der Verfügungen, ...
- OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
Gemeinschaftliches Ehegattentestament
- OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen ...
- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20
Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB
- KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines ...
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 331/16
Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins
- OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung, ...
- OLG Stuttgart, 04.10.2018 - 8 W 423/16
Entscheidung des Gerichts bei Unrichtigkeit eines Erbscheins
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 05.10.2018 - 8 W 423/16
Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Stuttgart, 05.10.2018 - 8 W 423/16
- OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung
Querverweise
Auf § 2270 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Gemeinschaftliches Testament
- § 2271 (Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 10 (Erbrecht)