Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 4 - Verfahren vor dem Einzelrichter (§§ 348 - 350) |
(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.
(2) Der Vorsitzende entscheidet
1. | über die Verweisung des Rechtsstreits; | |
2. | über Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, soweit über sie abgesondert verhandelt wird; | |
3. | über die Aussetzung des Verfahrens; | |
4. | bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs; | |
5. | bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien; | |
6. | über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a; | |
7. | im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe; | |
8. | in Wechsel- und Scheckprozessen; | |
9. | über die Art einer angeordneten Sicherheitsleistung; | |
10. | über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; | |
11. | über den Wert des Streitgegenstandes; | |
12. | über Kosten, Gebühren und Auslagen. |
(3) Im Einverständnis der Parteien kann der Vorsitzende auch im Übrigen an Stelle der Kammer entscheiden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
Rechtsprechung zu § 349 ZPO
321 Entscheidungen zu § 349 ZPO in unserer Datenbank:
- KG, 06.12.2023 - 5 W 149/23
- BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung ...
- OLG Naumburg, 30.09.2022 - 12 W 24/22
Gerichtskosten: Voraussetzungen für die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr
- OLG München, 12.01.2017 - 23 U 1994/16
Versammlungsleitung und Stimmverbot bei Prokuraerteilung für einen Gesellschafter ...
- OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 4 U 41/16
Unklarheit der Frage nach Vorschäden bei Abschluss einer ...
- OLG Düsseldorf, 03.05.2022 - 20 W 20/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss; Fehlerhafte Besetzung des ...
- OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - 11 W 70/18
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im einstweiligen Verfügungsverfahren
- BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 4/57
Voraussetzungen für eine Richtervorlage durch den Einzelrichter
- KG, 02.01.2024 - 5 W 95/23
- OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
Besetzung des Senats bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des ...
Querverweise
Auf § 349 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor dem Einzelrichter
- § 350 (Rechtsmittel)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 555 (Allgemeine Verfahrensgrundsätze)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- 2. - Berufungsverfahren
- § 114
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Durchführung des Musterverfahrens
- § 11 (Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 349 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Sicherheitsleistung
- § 108 (Art und Höhe der Sicherheit) (zu § 349 II Nr. 9)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Kammern für Handelssachen
- § 105 I