Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 6 - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens (§§ 1051 - 1058) |
(1) Jede Partei kann beim Schiedsgericht beantragen,
(2) Sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, ist der Antrag innerhalb eines Monats nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen.
(3) Das Schiedsgericht soll über die Berichtigung oder Auslegung des Schiedsspruchs innerhalb eines Monats und über die Ergänzung des Schiedsspruchs innerhalb von zwei Monaten entscheiden.
(4) Eine Berichtigung des Schiedsspruchs kann das Schiedsgericht auch ohne Antrag vornehmen.
(5) § 1054 ist auf die Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung des Schiedsspruchs anzuwenden.
kollegium § 1053Vergleich § 1054Form und Inhalt des Schiedsspruchs § 1055Wirkungen des Schiedsspruchs § 1056Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens § 1057Entscheidung über die Kosten § 1058Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs
Rechtsprechung zu § 1058 ZPO
58 Entscheidungen zu § 1058 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20
Beweiswürdigung durch Gutachtenerstellung über den Liquidationswert des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 26 Sch 14/18
Schiedsgericht: Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen durch Verletzung rechtlichen ...
- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 26 Sch 14/18
- OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 3/16
Zur Auslegung eines "Beschlusses" des Schiedsgerichts als Schiedsspruch gem. § ...
- BGH, 25.02.2021 - I ZB 37/20
Örtlich zuständiges Oberlandesgericht für die Vollstreckbarerklärung eines ...
- BGH, 16.12.2021 - I ZB 31/21
Antragstellung auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Vorbringen der Rüge ...
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11
Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Hamburg, 14.09.2011 - 26 BV 25/10
- LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11
Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - ...
Querverweise
Auf § 1058 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)