Kostenordnung
Zweiter Teil - Kosten der Notare (§§ 140 - 157) |
(1) 1Werden an den Notar Zahlungen geleistet, so erhält er für die Auszahlung oder Rückzahlung bei Beträgen
bis zu 2 500 Euro einschließlich | 1 vom Hundert, |
von dem Mehrbetrag bis zu 10 000 Euro einschließlich | 0,5 vom Hundert, |
von dem Mehrbetrag über 10 000 Euro | 0,25 vom Hundert. |
Unbare Zahlungen stehen baren Zahlungen gleich. 2Der Notar kann die Gebühr bei der Ablieferung an den Auftraggeber entnehmen.
(2) Ist Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, so wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.
(3) Die Mindestgebühr beträgt 1 Euro.
(4) Für die Ablieferung oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten erhält der Notar die in den Absätzen 1 bis 3 bestimmte Gebühr nach dem Wert.
(5) Die Gebühr wird im Fall des § 51 Abs. 3 auf die Protestgebühr, nicht jedoch auf die Wegegebühr, angerechnet.
erklärungen und Bescheinigungen in besonderen Fällen § 149Erhebung, Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten § 150Bescheinigung § 151Zuziehung eines zweiten Notars § 151aUmsatzsteuer § 152Weitere Auslagen des Notars, dem die Gebühren selbst zufließen § 153Reisekosten § 154Einforderung der Kosten § 154aVerzinsung des Kostenanspruchs § 155Beitreibung der Kosten und Zinsen § 156Einwendungen gegen die Kostenberechnung § 157Zurückzahlung, Schadensersatz
Rechtsprechung zu § 149 KostO
139 Entscheidungen zu § 149 KostO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2011 - V ZB 161/11
Notargebühren: Überwachung des vollständigen Kaufpreiseingangs auf dem Anderkonto
- BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08
Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06
Notarkosten: Gesonderte Betreuungsgebühr für die Prüfung der Voraussetzungen der ...
- OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06
- OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 209/01
Hebegebühr bei notarieller Auszahlungsanweisung auf ein abstraktes ...
- OLG Celle, 29.09.2004 - 8 W 294/04
Voraussetzungen einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO (Kostenordnung); ...
- OLG Frankfurt, 26.08.2002 - 20 W 490/01
Notarvergütung: Gebührenentstehung wegen einer versehentlichen Einzahlung auf ein ...
- OLG Celle, 10.08.2004 - 8 W 249/04
Einholung der Löschungsbewilligungen für Grundpfandrechte und deren ...
- BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07
Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in ...
- OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05
- OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99
Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr