Körperschaftsteuergesetz
Zweiter Teil - Einkommen (§§ 7 - 22) |
Drittes Kapitel - Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds (§§ 20 - 21b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Körperschaftsteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/KStG/__paste_norm__.html)
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Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen | 20.12.2016 | |
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 21b KStG
4 Entscheidungen zu § 21b KStG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10
Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 05.11.2014 - I B 107/13
Zuteilungsrücklage für Bausparkassen - Abgrenzung zur Rückstellung
- BFH, 05.11.2014 - I B 107/13
- BFH, 09.11.2016 - II R 65/14
Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11