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   OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05   

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https://dejure.org/2005,7940
OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.10.2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichtes in Betreuungssachen; Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Abgabe des Verfahrens im Sinne von § 65a Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund für die Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht

  • Judicialis

    FGG § 46 Abs. 2; ; FGG § 65a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
    Zuständigkeit bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 371
  • FGPrax 2006, 23
  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass gerade die Neufassung des § 65a FGG eine rationale Arbeit der Vormundschaftsgerichte befördern will; die erleichterte Abgabemöglichkeit soll insbesondere darauf hinwirken, dass lange Anreisen des Vormundschaftsrichters zum Aufenthaltsort des Betroffenen zwecks Durchführung von Anhörungen vermieden werden (vgl. BT-Drs. 15/2494, S. 18, 40; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, S. 27 Rdn. 12; gegen eine Berücksichtigung der Belange des Vormundschaftsgerichts noch OLG Celle FamRZ 1993, 220 f.).

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).
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