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LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
BGB § 516, § 1937, § 2270 Abs. 2, § 2288 Abs. 2 S. 1
Kein lebzeitiges Eigeninteresse an der Übertragung eines Grundstücks auf die pflegende Person bei vertraglich geschuldeter Pflege - rewis.io
Schenkung eines Grundstücks und Kollision mit Erbberechtigung
Verfahrensgang
- LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
- OLG München, 08.06.2018 - 18 U 2746/17
- BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11
Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des …
Auszug aus LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
Ein lebzeitiges Eigeninteresse wird bejaht, wenn nach dem Urteil eines objektiven Betrachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der hier testamentarischen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (BGH, Beschluss vom 26.10.2011, Az. IV ZR 72/11). - BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
Auszug aus LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
Als anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse wird in erster Linie das Motiv des Erblassers anerkannt, mit der Schenkung die eigene Versorgung und Pflege im alter sicherzustellen oder zu verbessern oder wenn der Erblasser in Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung handelt, die ihm in besonderen Maße geholfen hat (BGH, Beschluss vom 27.1.1982, AZ. IVa ZR 240/80). - OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 3/14
Nachlassverfahren: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung bei …
Auszug aus LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
Die Anordnung des gemeinschaftlichen Testaments, nach der der Sohn nach dem Tod des Letztversterbenden ein Hausanwesen erhalten soll, das weder den Nachlasswert insgesamt noch dessen wesentlichen Bestandteil ausschöpft, ist als Vermächtnis i.S.d. § 2174 BGB und mangels erfolgter Erbeinsetzung nicht als Teilungsanordnung anzusehen (siehe Saarländisches OLG, Urteil vom 26.6.2014, ZErb 2015, 153 ff.). - OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament
Auszug aus LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
Bei gemeinschaftlichen Testamenten sind solche Erklärungen des überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden als Anzeichen für einen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorhandenen Willen des Testierenden zu berücksichtigen (OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, Az. 31 Wx 75/06).
- OLG München, 08.06.2018 - 18 U 2746/17
Qualifizierung eines Dokuments als gemeinschaftliches Testament
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 06.07.2017, Aktenzeichen 20 O 7316/16, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 06.07.2017, Aktenzeichen 20 O 7316/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.