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   BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81   

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BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81 (https://dejure.org/1981,16323)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81 (https://dejure.org/1981,16323)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 1981 - 1 BReg. Z 56/81 (https://dejure.org/1981,16323)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament; Auslegung eines wirksamen Testaments nach dem Willen des Erblassers; Einziehung eines erteilten Erbscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Da das Amtsgericht inzwischen den Erbschein nach dem Antrag des Beteiligten zu 3) wieder erteilt hat, konnte sie allerdings nur mit dem Ziel eingelegt werden, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 5.6.1981 - BReg. 1 Z 46/81 -).

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 218/217; 1981, 30/32), zutreffend bejaht; es hat dabei auch die Beschwerdeberechtig des Beteiligten zu 3) ohne Rechtsirrtum angenommen.

    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1979, 215/222; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG ).

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Da das Amtsgericht inzwischen den Erbschein nach dem Antrag des Beteiligten zu 3) wieder erteilt hat, konnte sie allerdings nur mit dem Ziel eingelegt werden, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1979, 215/218; 1981, 30/32; Senatsbeschluß vom 5.6.1981 - BReg. 1 Z 46/81 -).

    Hierbei kann auch der Inhalt eines widerrufenen Testaments herangezogen werden (BayObLGZ 1979, 215/218 - bei formungültiger Verfügung - Palandt § 2253 BGB Anm. 6).

    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1979, 215/222; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG ).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1979, 215/222; 1981, 30/34; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 47, 48, Jansen RdNrn. 19, 20, je zu § 27 FGG ).

    Damit kann aber der Rechtsbeschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (BGH FamRZ 1972, 561/563 BayObLG FamRZ 1976.101/104).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Dafür genügt es, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; OLG Hamm JMBlNRW 1956, 246; OLG Celle NdsRpfl 1962, 203; KG NJW 1963, 766/768; Staudinger BGB 12. Aufl. RdNrn. 14 und 15, Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 8, BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 1, Palandt Anm. 2 a, je zu § 2361 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen, je RdNr. 13 zu § 84 FGG).

    Wird der Erbschein an das Nachlaßgericht - etwa während des Beschwerdeverfahrens - abgeliefert, so kann die vollzogene Einziehung nicht rückgängig gemacht werden; die Beschwerde gegen den die Einziehung anordnenden Beschluß bleibt jedoch mit dem Ziel der Erteilung eines neuen Erbscheins, der inhaltlich dem früheren entspricht, zulässig (BGHZ 40, 54/56; BGH WPM 1972, 804; …

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Das Nachlaßgericht - und das in den durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle der 1. Instanz tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435/440 m. Nachw.; 1976, 67/72) - muß die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.

    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (RGZ 142, 171/174; BGH LM § 133 BGB [B] Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75 f. 1981, 30/34 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 471).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Der Widerruf ( § 2254 BGB ) muß nicht ausdrücklich sein, er kann vielmehr auch aus einer widersprechenden, anderweitigen Verfügung nach § 2258 BGB entnommen werden (BayObLGZ 1956, 377/385; BayObLG Rpfleger 1980, 471/472; OLG Hamm MDR 1971, 137 [OLG Hamm 15.09.1970 - 15 W 281/70] ).

    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (RGZ 142, 171/174; BGH LM § 133 BGB [B] Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75 f. 1981, 30/34 f.; BayObLG Rpfleger 1980, 471).

  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Wortlaut und Sinn sind insoweit klar und eindeutig (vgl. BayObLGZ 1976, 122/123 f.).

    Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist die allgemeine Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend; d.h. es ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 122/125).

  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Erst mit deren Ablieferung am 8./10.12.1980 war die Einziehung tatsächlich erfolgt und der Erbschein kraftlos geworden ( § 2361 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1966, 233/235; 1980, 72/73; Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 26, Palandt Anm. 3 a, je zu § 2361 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 19, Jansen RdNr. 14, je zu § 84 FGG ; Firsching Nachlaßrecht 5. Aufl. RdNr. 147).
  • BayObLG, 19.08.1981 - 1 Z 59/81
    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Das dabei vorrangig zu berücksichtigende wirtschaftliche Interesse des Beteiligten zu 1) (vgl. BayObLGZ 1967, 418/432; BayObLG Rpfleger 1975, 109; Senatsbeschluß vom 19.8.1981 - 1 Z 59/81 und 88/81 - m. Nachw.) entspricht dem Umfang des Wertes seines gesetzlichen Miterbenanteils (1/2) am Nachlaß im Falle der Unwirksamkeit der hier maßgeblichen testamentarischen Verfügung des Erblassers vom 28.2.1978 (61.000: 2 = 30.500 DM), abzüglich des ihm zustehenden Pflichtteils ( § 2303 Abs. 1 BGB ), der ihm verbleibt, nachdem er durch die Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird (30.500 - 15.250 = 15.250 DM).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81
    Zwar kann das Beschwerderecht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwirkt werden, wenn eine nicht fristgebundene Beschwerde ohne rechtfertigenden Grund nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums eingelegt wird und zum Zeitablauf noch besondere Umstände hinzutreten, die das Zuwarten als unangemessen erscheinen lassen (zu allem: BVerfGE 32, 305/308; BGHZ 20, 198/206; BGHZ 43, 289 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] /292 = NJW 1965, 1532; BayObLG FamRZ 1975, 647/648 mit Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 22, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 20, je zu § 21 FGG ); das trifft aber bei einem Zeitraum von sechs Monaten, wie hier, nicht zu.
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55

    Scheidungsprozeß aus Breslau

  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

  • BayObLG, 07.08.1973 - BReg. 1 Z 36/73
  • RG, 16.09.1943 - II 151/42

    1. Zur Auslegung eines Testaments zugunsten der Witwe und der Kinder. 2. Zur

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