Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 5 - Pflichtteil (§§ 2303 - 2338)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BGB
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 2303
Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils

(1) 1Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. 2Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) 1Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. 2Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

Vorherige Gesetzesfassung

§ 2303Pflichtteils-
berechtigte; Höhe des Pflichtteils
§ 2304Auslegungsregel § 2305Zusatzpflichtteil § 2306Beschränkungen und Beschwerungen § 2307Zuwendung eines Vermächtnisses § 2308Anfechtung der Ausschlagung § 2309Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge § 2310Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils § 2311Wert des Nachlasses § 2312Wert eines Landguts § 2313Ansatz bedingter, ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben § 2314Auskunftspflicht des Erben § 2315Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil § 2316Ausgleichungspflicht § 2317Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs § 2318Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen § 2319Pflichtteils-
berechtigter Miterbe
§ 2320Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteils-
berechtigten getretenen Erben
§ 2321Pflichtteilslast bei Vermächtnis-
ausschlagung
§ 2322Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen § 2323Nicht pflichtteils-
belasteter Erbe
§ 2324Abweichende Anordnungen des Erblassers hinsichtlich der Pflichtteilslast § 2325Pflichtteils-
ergänzungsanspruch bei Schenkungen
§ 2326Ergänzung über die Hälfte des gesetzlichen Erbteils § 2327Beschenkter Pflichtteils-
berechtigter
§ 2328Selbst pflichtteils-
berechtigter Erbe
§ 2329Anspruch gegen den Beschenkten § 2330Anstandsschenkungen § 2331Zuwendungen aus dem Gesamtgut § 2331aStundung § 2332Verjährung § 2333Entziehung des Pflichtteils § 2334(weggefallen) § 2335(weggefallen) § 2336Form, Beweislast, Unwirksamwerden § 2337Verzeihung § 2338Pflichtteils-
beschränkung
Neu Gesamtansicht

Rechtsprechung zu § 2303 BGB

908 Entscheidungen zu § 2303 BGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 908 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 2303 BGB verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 2303 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Scheidung der Ehe
            Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
              Ende des Unterhaltsanspruchs
                § 1586b I 3 (Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten) (zu § 2303 II)
     
      Erbrecht
        Erbfolge
          § 1924 (Gesetzliche Erben erster Ordnung) (zu §§ 2303 ff)
          § 1938 (Enterbung ohne Erbeinsetzung) (zu §§ 2303 ff)
        Rechtliche Stellung des Erben
          Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
            Nachlassverbindlichkeiten
              § 1967 II (Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten)
        Erbverzicht
          § 2346 I 2 2. HS, II (Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit) (zu §§ 2303 ff)
    Insolvenzordnung (InsO) 
      Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
        Nachlaßinsolvenzverfahren
          § 327 I Nr. 1 (Nachrangige Verbindlichkeiten) (zu §§ 2303 ff)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
          Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
            Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
              § 852 I (Beschränkt pfändbare Forderungen) (zu §§ 2303 ff)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht