Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 7 - Zeugenbeweis (§§ 373 - 401) |
(1) Die Aufnahme des Zeugenbeweises darf einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht nur übertragen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, und
1. | wenn zur Ausmittlung der Wahrheit die Vernehmung des Zeugen an Ort und Stelle dienlich erscheint oder nach gesetzlicher Vorschrift der Zeuge nicht an der Gerichtsstelle, sondern an einem anderen Ort zu vernehmen ist; | |
2. | wenn der Zeuge verhindert ist, vor dem Prozessgericht zu erscheinen und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet; | |
3. | wenn dem Zeugen das Erscheinen vor dem Prozessgericht wegen großer Entfernung unter Berücksichtigung der Bedeutung seiner Aussage nicht zugemutet werden kann und eine Zeugenvernehmung nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet. |
(1a) Einem Mitglied des Prozessgerichts darf die Aufnahme des Zeugenbeweises auch dann übertragen werden, wenn dies zur Vereinfachung der Verhandlung vor dem Prozessgericht zweckmäßig erscheint und wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.07.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
recht § 386Erklärung der Zeugnisverweigerung § 387Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung § 388Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung § 389Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter § 390Folgen der Zeugnisverweigerung § 391Zeugenbeeidigung § 392Nacheid; Eidesnorm § 393Uneidliche Vernehmung § 394Einzelvernehmung § 395Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person § 396Vernehmung zur Sache § 397Fragerecht der Parteien § 398Wiederholte und nachträgliche Vernehmung § 399Verzicht auf Zeugen § 400Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters § 401Zeugenentschädigung
Rechtsprechung zu § 375 ZPO
152 Entscheidungen zu § 375 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15
Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen ...
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 69/17
Abschiebungshaftsache: Anordnung sofortiger Wirksamkeit der Anordnung; ...
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung ...
- BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 49/12
Beweiserhebung im Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Erhebung aller notwendigen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 17 U 108/09
Arglistiges Verschweigen von Mängeln eines Drucksystems
- OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 17 U 108/09
- BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 414/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes der ...
- OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17
Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders
- BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15
Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung ...
- BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15
Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes ...
- OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit ...
Querverweise
Auf § 375 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Beweis durch Parteivernehmung
- § 451 (Ausführung der Vernehmung)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]
Redaktionelle Querverweise zu § 375 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Ladungen, Termine und Fristen
- § 229 (Beauftragter oder ersuchter Richter)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- Sofortige Beschwerde
- § 573 (Erinnerung)