Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 5 - Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme (§§ 355 - 370) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozessordnung (https://dejure.org/gesetze/ZPO/__paste_norm__.html)
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§ 351- § 354 (weggefallen)
§ 355Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
§ 356Beibringungsfrist
§ 357Parteiöffentlichkeit
§ 357a(weggefallen)
§ 358Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses
§ 358aBeweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung
§ 359Inhalt des Beweisbeschlusses
§ 360Änderung des Beweisbeschlusses
§ 361Beweisaufnahme durch beauftragten Richter
§ 362Beweisaufnahme durch ersuchten Richter
§ 363Beweisaufnahme im Ausland
§ 364Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland
§ 365Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter
§ 366Zwischenstreit
§ 367Ausbleiben der Partei
§ 368Neuer Beweistermin
§ 369Ausländische Beweisaufnahme
§ 370Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
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Rechtsprechung zu § 368 ZPO
6 Entscheidungen zu § 368 ZPO in unserer Datenbank:
- AG Paderborn, 23.02.2022 - 58a C 90/21
- BFH, 17.03.1997 - VIII B 45/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage des zuständigen Wohnsitzfinanzamts für ...
- RG, 08.12.1922 - III 120/22
Zustellung von Amtswegen
- KG, 31.10.2003 - 19 WF 115/03
Stufenklage: Streitwertbestimmung für die anwaltliche Verhandlungsgebühr; ...
- OLG Naumburg, 13.12.2006 - 6 U 74/06
Zur Auslegung unklarer Parteibezeichnung - GbR als Klägerin)
- LG Mainz, 23.11.2005 - 9 O 385/04
Ungeteilte Interventionswirkung
Querverweise
Auf § 368 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]