Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 4 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§§ 1040 - 1041) |
(1) 1Das Schiedsgericht kann über die eigene Zuständigkeit und im Zusammenhang hiermit über das Bestehen oder die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung entscheiden. 2Hierbei ist eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragsbestimmungen unabhängige Vereinbarung zu behandeln.
(2) 1Die Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ist spätestens mit der Klagebeantwortung vorzubringen. 2Von der Erhebung einer solchen Rüge ist eine Partei nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie einen Schiedsrichter bestellt oder an der Bestellung eines Schiedsrichters mitgewirkt hat. 3Die Rüge, das Schiedsgericht überschreite seine Befugnisse, ist zu erheben, sobald die Angelegenheit, von der dies behauptet wird, im schiedsrichterlichen Verfahren zur Erörterung kommt. 4Das Schiedsgericht kann in beiden Fällen eine spätere Rüge zulassen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
(3) 1Hält das Schiedsgericht sich für zuständig, so entscheidet es über eine Rüge nach Absatz 2 in der Regel durch Zwischenentscheid. 2In diesem Fall kann jede Partei innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Entscheids eine gerichtliche Entscheidung beantragen. 3Während ein solcher Antrag anhängig ist, kann das Schiedsgericht das schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen und einen Schiedsspruch erlassen.
Rechtsprechung zu § 1040 ZPO
269 Entscheidungen zu § 1040 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 26 SchH 11/14
Auslegung einer Schiedsvereinbarung im Hinblick auf den Eintritt eines ...
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 26 SchH 11/14
- BGH, 21.04.2016 - I ZB 7/15
Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer ...
- BayObLG, 31.01.2024 - 101 SchH 237/23
Schiedsgerichtsvereinbarung, Schiedsvereinbarung, Schiedsklausel, ...
- BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13
Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
Schiedsgerichtsvereinbarung: Gültigkeit einer Schiedsklausel mit ...
- OLG München, 10.09.2013 - 34 SchH 10/13
- OLG München, 27.02.2020 - 34 Sch 15/17
Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuständigkeit des ...
- BGH, 16.12.2021 - I ZB 31/21
Antragstellung auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Vorbringen der Rüge ...
- BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23
Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs
- BGH, 19.09.2013 - III ZB 37/12
Schiedsgerichtssache: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf ...
Querverweise
Auf § 1040 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 1040 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
- § 1059 (Aufhebungsantrag) (zu § 1040 III 2)