Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Neunter Teil - Schlußbestimmungen (§§ 56 - 64) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 56 KrW-/AbfG
2 Entscheidungen zu § 56 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16
Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17
Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf ...
- OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17