Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) 1Für die Löschung gegenstandsloser Eintragungen (§ 84 der Grundbuchordnung) sowie für das vorausgegangene Verfahren vor dem Grundbuchamt, einschließlich der Beurkundung der Erklärungen der Beteiligten, werden Gebühren nicht erhoben. 2Das Grundbuchamt kann die Gebühr für die Löschung einem Beteiligten auferlegen, wenn dies nach den Umständen angemessen erscheint.
(2) Für Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse (§ 102 Abs. 2, § 111 der Grundbuchordnung) werden Gebühren nicht erhoben; gebührenfrei ist auch das vorangegangene Verfahren vor dem Grundbuchamt, einschließlich der Beurkundung von Erklärungen der Beteiligten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
vormerkungen § 65Eintragung von Verfügungs-
beschränkungen § 66Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen § 67Sonstige Eintragungen § 68Löschungen und Entlassung aus der Mithaft § 69Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen § 70Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse § 71Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen § 72Vermerke auf dem Brief § 73Ablichtungen und Ausdrucke § 74Grundbucheinsicht § 75Eintragungsanträge § 76Wohnungs- und Teileigentum § 77Grundstücksgleiche Rechte § 78Bahneinheiten
Rechtsprechung zu § 70 KostO
4 Entscheidungen zu § 70 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 15.10.1980 - 8 Wx 11/80
- OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02
Notarkosten: Gebühren für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung mit dem ...
- LG Braunschweig, 30.09.1998 - 8 T 362/98
- LG Hannover, 26.08.1988 - 3 T 126/88