Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
2. Grundbuchsachen (§§ 60 - 78) |
(1) 1Für die Eintragung einer Vormerkung wird die Hälfte der Gebühr erhoben, die für die endgültige Eintragung zu erheben sein würde, mindestens jedoch ein Viertel der vollen Gebühr. 2Für die Eintragung einer Vormerkung, durch die der Anspruch auf Eintragung einer Veränderung oder der Aufhebung eines Rechts am Grundstück gesichert werden soll, wird die gleiche Gebühr erhoben, die für die gesicherte Eintragung zu erheben sein würde; die Vorschriften über die Eintragung einer Löschungsvormerkung (§ 64) bleiben unberührt.
(2) Für die Eintragung eines Widerspruchs wird die Hälfte der Gebühr erhoben, die für die Grundbuchberichtigung zu erheben sein würde, zu deren Sicherung der Widerspruch eingetragen wird; mindestens wird jedoch ein Viertel der vollen Gebühr erhoben.
vormerkungen § 65Eintragung von Verfügungs-
beschränkungen § 66Eintragung von Vormerkungen und Widersprüchen § 67Sonstige Eintragungen § 68Löschungen und Entlassung aus der Mithaft § 69Gebührenfreie Eintragungen und Löschungen, Zwischenverfügungen § 70Löschung gegenstandsloser Rechte und Klarstellung der Rangverhältnisse § 71Erteilung von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen § 72Vermerke auf dem Brief § 73Ablichtungen und Ausdrucke § 74Grundbucheinsicht § 75Eintragungsanträge § 76Wohnungs- und Teileigentum § 77Grundstücksgleiche Rechte § 78Bahneinheiten
Rechtsprechung zu § 66 KostO
69 Entscheidungen zu § 66 KostO in unserer Datenbank:
- OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht
- OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
Gebühr für Rangvorbehalt
- OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
Unzuständigkeit des Rechtspflegers für Festsetzung des Geschäftswerts
- OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung
- OLG München, 08.01.2008 - 32 Wx 192/07
Kosten der Grundbucheintragung: Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt ...
- OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98
Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft
- BayObLG, 21.08.1985 - BReg. 3 Z 125/85
Geschäftswert für die Löschung einer Auflassungsvormerkung
- OLG Zweibrücken, 20.11.1995 - 3 W 213/95
Gerichtsgebühr für Eintragung eines Rangvorbehalts
- OLG Hamm, 16.12.1986 - 15 W 403/85
- BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88
Gebühr für die Eintragung der Rangänderung einer Auflassungsvormerkung