Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Außer Kraft
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Rechtsprechung zu § 138 KostO
2 Entscheidungen zu § 138 KostO in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1963 - 3 C 5/62
- OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 8 W 558/00
Notarkosten: Abgrenzung der Ergänzung eines fremden Entwurfs vom Eigenentwurf