Einkommensteuergesetz

   II. Einkommen (§§ 2 - 24b)   
   5. Sonderausgaben (§§ 10 - 10i)   
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§ 10i

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) mit Wirkung vom 23.07.2016 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
23.07.2016
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens18.07.2016BGBl. I S. 1679

Rechtsprechung zu § 10i EStG

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Querverweise

Auf § 10i EStG verweisen folgende Vorschriften:

    Einkommensteuergesetz (EStG) 
      II. Einkommen
        5. Sonderausgaben
          § 10f (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen)
          § 10g (Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden)
     
      VI. Steuererhebung
        1. Erhebung der Einkommensteuer
          § 37 (Einkommensteuer-Vorauszahlung)
        2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
          § 39a (Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag)
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