Bundesverfassungsgerichtsgesetz

   III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d)   
   17. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a (§§ 96a - 96d)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BVerfGG (https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BVerfGG
__paste_bez____paste_norm__ Bundesverfassungsgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 96a

(1) Beschwerdeberechtigt sind Vereinigungen und Parteien, denen die Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei nach § 18 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes versagt wurde.

(2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von vier Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der Sitzung des Bundeswahlausschusses nach § 18 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zu erheben und zu begründen.

(3) § 32 findet keine Anwendung.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen vom 12.07.2012 (BGBl. I S. 1501), in Kraft getreten am 19.07.2012 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.07.2012
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen12.07.2012BGBl. I S. 1501

Rechtsprechung zu § 96a BVerfGG

40 Entscheidungen zu § 96a BVerfGG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 40 Entscheidungen

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht