Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 6 - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
Untertitel 2 - Vertragliches Güterrecht (§§ 1408 - 1563) |
Kapitel 3 - Gütergemeinschaft (§§ 1415 - 1518) |
Unterkapitel 2 - Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten (§§ 1422 - 1449) |
Zitiervorschläge
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Wird durch ein Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten vornimmt, das Gesamtgut bereichert, so ist die Bereicherung nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung aus dem Gesamtgut herauszugeben.
§ 1422Inhalt des Verwaltungsrechts
§ 1423Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen
§ 1424Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
§ 1425Schenkungen
§ 1426Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten
§ 1427Rechtsfolgen fehlender Einwilligung
§ 1428Verfügungen ohne Zustimmung
§ 1429Notverwaltungsrecht
§ 1430Ersetzung der Zustimmung des Verwalters
§ 1431Selbständiges Erwerbsgeschäft
§ 1432Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung
§ 1433Fortsetzung eines Rechtsstreits
§ 1434Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
§ 1435Pflichten des Verwalters
§ 1436Verwaltung durch einen Betreuer
§ 1437Gesamtguts-
verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
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verbindlichkeiten; persönliche Haftung § 1438Haftung des Gesamtguts § 1439Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft § 1440Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut § 1441Haftung im Innenverhältnis § 1442Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts § 1443Prozesskosten § 1444Kosten der Ausstattung eines Kindes § 1445Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut § 1446Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs § 1447Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten § 1448Aufhebungsantrag des Verwalters § 1449Wirkung der richterlichen Aufhebungs-
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Rechtsprechung zu § 1434 BGB
10 Entscheidungen zu § 1434 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 80/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1969 - III ZR 51/67
Sachprüfung in revisionsinstanzlichem Umfang bei einem Versäumnisurteil - ...
- RG, 17.05.1901 - VII 102/01
Gerichtlicher Vergleich. B.G.B. § 125.
- BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Rechtsmittel
- RG, 03.02.1919 - IV 323/18
Voraussetzungen für eine Bindung an die Form bei Übertragung des gesamten ...
- RG, 26.04.1912 - II 515/11
Selbstkontrahieren des Vertreters; Vermögensübertragungen
- RG, 02.07.1908 - IV 588/07
Erbverzichtsvertrag. Notarielle Beurkundung.
- RG, 23.05.1914 - VI 158/14
Schadensersatzansprüche der Ehefrau
- RG, 08.01.1917 - IV B. 341/16
Allgemeine Gütergemeinschaft; Auseinandersetzung
- BGH, 23.04.1953 - IV ZR 116/52
Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 1434 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eheliches Güterrecht
- Vertragliches Güterrecht
- Gütergemeinschaft
- Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 1487 (Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 7 (Lebenspartnerschaftsvertrag)
Redaktionelle Querverweise zu § 1434 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 818 (Umfang des Bereicherungsanspruchs)