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   OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 8 W 361/21   

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https://dejure.org/2022,15739
OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 8 W 361/21 (https://dejure.org/2022,15739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2022 - 8 W 361/21 (https://dejure.org/2022,15739)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 8 W 361/21 (https://dejure.org/2022,15739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 2270 Abs 1 BGB, § 2270 Abs 2 BGB, § 2271 Abs 1 BGB
    Auslegung einer "einseitig letztwilligen" Schlusserbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

  • erbrechtsiegen.de

    Auslegung einer einseitig letztwilligen Schlusserbeinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Verwendung eines juristischen Fachbegriffs in einer letztwilligen Verfügung; Abweichende Bedeutung eines Fachbegriffs

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 8 W 361/21
    Es ist nicht anzunehmen, dass der Erblasserin die Vorschrift des § 2287 BGB, die den Erben beeinträchtigende Schenkungen sanktioniert und auch auf wechselbezüglich in einem gemeinschaftlichen Testament vorgenommene Erbeinsetzungen Anwendung findet (BGH, Urteil vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80), bekannt war, während sie den Begriff der "einseitig letztwilligen" Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Testament fehlinterpretierte.
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 8 W 361/21
    Maßgebend für die Frage, ob Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zueinander stehen, ist der Wille beider Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04. März 1996 - 1Z BR 160/95 -, Rn. 13, juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 2270, Rn. 6; Reymann in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2270 BGB [Stand: 03.04.2020], Rn. 17).
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