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   OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23 e   

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OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23 e (https://dejure.org/2024,3071)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2024 - 33 Wx 191/23 e (https://dejure.org/2024,3071)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 33 Wx 191/23 e (https://dejure.org/2024,3071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2270, § 2084, § 133
    Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezüglichkeit der Verfügungen, Schlusserbeneinsetzung, Abkömmlinge der Geschwister, Ehegattentestament, Kinderlose Ehegatten, Abänderungsbefugnis, Notarielles Testament, Schlußerben, Festsetzung des Geschäftswerts, Erblasserwillens, ...

  • rewis.io

    Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezüglichkeit der Verfügungen, Schlusserbeneinsetzung, Abkömmlinge der Geschwister, Ehegattentestament, Kinderlose Ehegatten, Abänderungsbefugnis, Notarielles Testament, Schlußerben, Festsetzung des Geschäftswerts, Erblasserwillens, ...

  • erbrechtsiegen.de

    Gemeinschaftliches Testament - Einsetzung Patenkinder als Schlusserben

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG, Beschluss vom 17.03.2005, 1Z BR 106/04, FamRZ 2005, 1931 m.w.N).

    Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG, Beschluss vom 17.03.2005, 1Z BR 106/04, FamRZ 2005, 1931).

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Auch notarielle Urkunden sind zur Ermittlung des wahren Erblasserwillens der Auslegung zugänglich (BGH, Urteil vom 06.12.1989, IVa ZR 59/88, NJW-RR 1990, 391; Senat, 33 U 6666/21, ZEV 2022, 659).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Wenn der (mögliche) Wille des Erblassers in dem Testament auch nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, ist der unterstellte, aber nicht formgerecht erklärte Wille des Erblassers unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 19.06.2019, IV ZB 30/18, juris Rn. 16 f. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003, 1Z BR 130/02, juris Rn. 25).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB) gesondert geprüft und bejaht werden (BGH, Urteil vom 16.06.1987, IVa ZR 74/86, juris; OLG München, 31 Wx 83/09, FamRZ 2010, 1846; Krätzschel in: Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, 12. Auflage 2022, § 11 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Maßgeblich ist allein der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH, Urteil vom 26.09.1990, IV ZR 131/89, NJW 1991, 169; BayObLG, Beschluss vom 24.04.1997, 1Z BR 234/96, juris Rn. 16; OLG München, 31 Wx 139/13, juris Rn. 10).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB) gesondert geprüft und bejaht werden (BGH, Urteil vom 16.06.1987, IVa ZR 74/86, juris; OLG München, 31 Wx 83/09, FamRZ 2010, 1846; Krätzschel in: Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, 12. Auflage 2022, § 11 Rn. 12 ff.).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Auch notarielle Urkunden sind zur Ermittlung des wahren Erblasserwillens der Auslegung zugänglich (BGH, Urteil vom 06.12.1989, IVa ZR 59/88, NJW-RR 1990, 391; Senat, 33 U 6666/21, ZEV 2022, 659).
  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Maßgeblich ist allein der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH, Urteil vom 26.09.1990, IV ZR 131/89, NJW 1991, 169; BayObLG, Beschluss vom 24.04.1997, 1Z BR 234/96, juris Rn. 16; OLG München, 31 Wx 139/13, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Die Systematik des gemeinschaftlichen Testaments ist anhand der - jeder Zweifelsregel oder allgemeinen Lebenserfahrung vorgehenden (vgl. insofern OLG Düsseldorf, I-3 Wx 82/21, juris Rn. 36 m.w.N.) - konkreten Auslegung des Willens der Ehegatten hier an der Patenschaft und zugunsten der Patenkinder festzumachen (s.o.), nicht an den Familienstämmen.
  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in

    Auszug aus OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23
    Wenn der (mögliche) Wille des Erblassers in dem Testament auch nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, ist der unterstellte, aber nicht formgerecht erklärte Wille des Erblassers unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 19.06.2019, IV ZB 30/18, juris Rn. 16 f. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003, 1Z BR 130/02, juris Rn. 25).
  • OLG Köln, 13.04.2023 - 2 Wx 259/22

    Einsetzung des Patensohns als Schlusserbe: Sind die Ehegatten an eine solche

  • BayObLG, 24.04.1997 - 1Z BR 234/96

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Gleichzeitiges Versterben

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