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   OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06   

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https://dejure.org/2006,6269
OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,6269)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2006 - 34 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,6269)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2006 - 34 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,6269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2; ; FreihEntzG § 4 Abs. 1; ; FGG § 7; ; FGG § 16 Abs. 3; ; ZPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung des örtlich unzuständigen Gerichts im Verlängerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der Abschiebungshaft; Rückwirkende Heilung des Zuständigkeitsmangels; Anwesenheit als Voraussetzung einer wirksamen Bekanntmachung bei der Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 185
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96

    Anwendbarkeit von § 176 ZPO in Abschiebehaftsachen

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    In Abschiebungshaftsachen ist § 172 ZPO anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt umfassende Verfahrensvollmacht erteilt worden ist; diese gilt auch in dem Verlängerungsverfahren (wie OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142).

    dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408; Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.

    Denn das Abschiebungshaftverfahren ist einschließlich etwaiger Verlängerungen als Einheit zu sehen; gemäß § 172 Abs. 1 ZPO handelt es sich in seiner Gesamtheit um einen Rechtszug (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143).

  • BayObLG, 23.12.1994 - 3Z BR 341/94
    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    cc) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1994, 391) beginnt die Beschwerdefrist mit der Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 FGG unabhängig davon, wann der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen von der Haftanordnung Kenntnis erlangt.

    ee) Ein aus eigenem Recht abzuleitendes Beschwerderecht des Anwalts (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 FreihEntzG; dazu BayObLGZ 1994, 391/394 f.) mit der Folge einer von diesem selbst zulässig eingelegten Beschwerde ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht.

  • BayObLG, 17.08.2000 - 3Z BR 243/00
    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    c) Ist aber das Rechtsmittel unzulässig, kommt die vorgenommene Antragsbeschränkung auf die Kosten nach Hauptsacheerledigung infolge der vollzogenen Abschiebung und der damit verbundenen Haftbeendigung nicht mehr zum Tragen (BayObLG Beschluss vom 17.8.2000, 3Z BR 243/00).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    Zwar war die mit Schriftsatz vom 26.1.2006 dem erkennenden Amtsgericht M. nachträglich vorgelegte Vollmacht vom 12.11.2005 umfassend und erstreckte sich insbesondere auch auf Zustellungen; jedoch ist als bestellt ein Rechtsanwalt nur anzusehen, wenn das die Zustellung veranlassende Gericht die Bestellung zu dem Zeitpunkt kennt oder kennen muss, an dem das Schriftstück zur Zustellung weggegeben wird (BGH NJW 1981, 1673).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    Nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG kann dieses Gericht für die Entscheidung über die Fortdauer der Abschiebungshaft das Verfahren durch Beschluss an das Gericht abgeben, in dessen Bezirk die Abschiebungshaft vollzogen wird; es muss dies aber nicht (vgl. etwa OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 168).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    Die sofortige weitere Beschwerde ist schon deshalb zulässig, weil das Landgericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1989, 1860; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 20 W 140/04

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Bekanntgabe einer

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    Bei einem sprachunkundigen Ausländer ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen, der die durch das Gericht verkündete Entscheidung übersetzt, damit sich der Ausländer nach Kenntnisnahme der vollständigen Begründung der Entscheidung darüber schlüssig werden kann, ob er ein Rechtsmittel einlegen will (OLG Frankfurt NJW 2005, 299).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG

    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    § 4 Abs. 1 FreihEntzG gilt für die Verlängerungsentscheidung nicht (vgl. § 12 FreihEntzG; siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213).
  • OLG München, 24.01.2006 - 34 Wx 8/06
    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    Wird nämlich die Entscheidung über die Wiedereinsetzung mit der Beschlussfassung über die Beschwerde verbunden, so ist auf die statthafte sofortige weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss die Entscheidung zur Wiedereinsetzung als Verfahrensfrage der Zulässigkeit der Erstbeschwerde vom Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde ebenfalls nachzuprüfen, und zwar in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung (BayObLGZ 1979, 251/253; Senat, Beschluss vom 24.1.2006, 34 Wx 008/06 = OLG-Report 2006, 238).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94
    Auszug aus OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
    dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408; Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.
  • BayObLG, 31.07.1979 - BReg. 2 Z 20/79
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    Es handelte sich nämlich um keine Entscheidung über die Haftfortdauer, für die § 4 FreihEntzG nicht gilt (siehe § 12 FreihEntzG; dazu Senat vom 26.4.2004, 34 Wx 044/06).

    (1) Dem Amtsgericht lagen in den seinerzeit unmittelbar zugänglichen Aktenstücken keine Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung des Betroffenen für das Abschiebungshaftverfahren vor, das trotz der Unterbrechung (siehe oben zu a) insoweit als Einheit zu sehen ist (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143; Senat vom 26.4.2006, 34 Wx 044/06).

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtlich Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG München, 06.02.2008 - 34 Wx 11/08

    Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzung für eine Haftfortdauerentscheidung;

    Kommt es zu einer solchen Abgabe nicht, verbleibt es für die Entscheidung über die Haftfortdauer bei der bisherigen Zuständigkeit, was sich aus § 12 FreihEntzG ergibt, der in seiner Verweisung § 4 FreihEntzG ausdrücklich ausschließt (siehe Senat FGPrax 2006, 185 und st. Rspr.).
  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 Freih- EntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185; siehe auch OLG Oldenburg InfAuslR 2006, 333/334; und jüngst OLG Celle FGPrax 2007, 244).
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