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   OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05   

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https://dejure.org/2005,9363
OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05 (https://dejure.org/2005,9363)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2005 - 33 AR 1/05 (https://dejure.org/2005,9363)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 33 AR 1/05 (https://dejure.org/2005,9363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Zuständigkeit des OLG München statt des BayObLG, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    FGG § 46; ; FGG § 65a; ; FGG § 199; ; AGGVG Art. 11a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 199 § 65a § 46; AGGVG Art. 11a
    Gemeinschaftliches oberes Gericht in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Oberlandesgerichts München als gemeinschaftliches oberes Gericht im Sinne des § 46 FGG ; Abgabe eines Betreuungsverfahren aus wichtigen Gründen an ein anderes Vormundschaftsgericht; Maßgeblichkeit des Lebensmittelpunktes des Betreuten bei mehreren Wohnsitzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 646
  • FamRZ 2005, 1577
  • Rpfleger 2005, 536
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayer. Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1989, 1) und der in der genannten Entscheidung mitgeteilten Rechtsprechung des OLG Zweibrücken an.
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N).
  • OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung

    Das Oberlandesgericht München ist zur Entscheidung über die Abgabe des Verfahrens nach § 46 Abs. 2, § 65a Abs. 1 Satz 1 FGG zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005, FamRZ 2005, 1577).
  • OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07

    Zuständigkeit des örtlich unzuständigen Vormundschaftsgericht nach endgültiger

    Es tritt in diesen Fällen auch an die Stelle des Oberlandesgerichts, das die Zuständigkeit zu bestimmen oder über die Übernahme zu entscheiden hat, ohne gemeinschaftliches oberes Gericht zu sein (§ 199 Abs. 2 FGG; Art. 11a AGGVG; vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005 in FamRZ 2005, 1577).
  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers

    Das Oberlandesgericht München ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11a AGGVG; vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005 - 33 AR 01/05).
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