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   OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16   

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https://dejure.org/2018,15485
OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16 (https://dejure.org/2018,15485)
OLG München, Entscheidung vom 11.06.2018 - 31 Wx 294/16 (https://dejure.org/2018,15485)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 31 Wx 294/16 (https://dejure.org/2018,15485)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2069, 2247 Abs. 1, 2270, 2271
    Ergänzende Auslegung nach dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert weitere Umstände, die für das Bedenken des Stammes sprechen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung von Ersatzerben bei Wegfall eines als Erben eingesetzten Verwandten; Berechnung der Kostenquoten im Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins

  • rewis.io

    Ergänzende Testamentsauslegung

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Auslegung Gemeinschaftstestament bei Erbeinsetzung sonstiger Familienangehöriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung von Ersatzerben bei Wegfall eines als Erben eingesetzten Verwandten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 231
  • FamRZ 2018, 1614
  • Rpfleger 2019, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Eine ergänzende Testamentsauslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert - über die einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung hinaus - zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch aus außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. OLG München ZEV 2017, 353; dem folgend: OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140) (Rn. 43).

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070; OLG München ZEV 2017, 353; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - 3 Wx 256/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG München, FamRZ 2016, 2154; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313/318).
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    a) Nach § BGB § 2270 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG München NJW-RR 2011, 227/228; OLG Hamm NJOZ 2004, 3846; Firsching/Graf Nachlassrecht 10. Auflage Rn. 1.191).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Maßgeblich ist der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229/233f.).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG München, FamRZ 2016, 2154; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070; OLG München ZEV 2017, 353; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Durch ergänzende Testamentsauslegung kann also die durch den Wegfall des Bedachten entstandene Lücke nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BGHZ 22, 357/360; FamRZ 1983, 380; MüKoBGB/Leipold 7. Auflage § 2084 Rn. 88 m. w. N.).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
    Maßgeblich ist insoweit, dass die Beteiligte zu 2 als Nichte selbst mit dem Erblasser verwandt ist und es nicht naheliegend erscheint, dass die vorverstorbene Ehefrau des Erblassers ein Interesse daran hatte, dass eine Verwandte ihres Mannes eine nicht mehr zu entziehende Rechtsposition an Grundvermögen erlangt, das aus der Familie der Ehefrau stammt (KG FamRZ 1993, 1251).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

  • OLG Hamm, 06.01.2011 - 15 Wx 484/10

    Auslegung eines Testaments und Ermittlung des Erblasserwillens durch das

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 11 Wx 46/10
  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17

    Anfechtung der Ausschlagung des Erbes

    Diese Lücke ist anhand einer Weiterentwicklung des in der Testamentsurkunde andeuteten Willens des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments zu schließen (vgl. dazu OLG München FGPrax 2013, 177; ZEV 2017, 353; BeckRS 2018, 10915; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140).

    Maßgebend für die Feststellung dieser Willensrichtung ist allein der Zeitpunkt der Testamentserrichtung (OLG München BeckRS 2018, 10915).

  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17 Wx 5/19

    Gerichtsgebühren bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Diese Lücke ist anhand einer Weiterentwicklung des in der Testamentsurkunde andeuteten Willens des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments zu schließen (vgl. dazu OLG München FGPrax 2013, 177 ; ZEV 2017, 353 ; BeckRS 2018, 10915 ; OLG Düsseldorf ZEV 2018, 140 ).

    Maßgebend für die Feststellung dieser Willensrichtung ist allein der Zeitpunkt der Testamentserrichtung (OLG München BeckRS 2018, 10915).

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von

    Durch sie darf also kein Wille in das Testament hineingetragen werden, der darin nicht andeutungsweise ausgedrückt ist (OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 31 Wx 294/16 -, Rn. 41, juris).
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