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   OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22   

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https://dejure.org/2023,1889
OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22 (https://dejure.org/2023,1889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2023 - 15 W 269/22 (https://dejure.org/2023,1889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 15 W 269/22 (https://dejure.org/2023,1889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Zwischenverfügung bei Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 18, 22, 52; BGB §§ 897, 2217
    Zwischenverfügung bei Grundbuchberichtigung nur bei fehlendem Nachweis über Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 ; GBO § 52 ; BGB § 2217
    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts hinsichtlich der Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1060
  • MDR 2023, 710
  • FGPrax 2023, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.12.1972 - 15 W 286/72
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Die in § 2 Abs. 4 der Urkunde vom 12.02.2021 enthaltene Formulierung, dass gem. § 2217 BGB die Freigabe des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Münster von Roxel Blatt Bl01 verzeichneten Grundbesitzes aus der Testamentsvollstreckung erklärt wird, macht auch hinreichend deutlich, dass der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz endgültig zugunsten der Erben in der Weise aufgeben wollte, dass diese im Rechtsverkehr ohne seine Inanspruchnahme darüber verfügen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.1972, Az.: 15 W 286/72, MDR 1973, 500).

    Bei der Freigabe handelt es sich um ein einseitiges, abstraktes, dingliches Rechtsgeschäft, das in einer empfangsbedürftigen Verzichtserklärung des Testamentsvollstreckers auf sein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlassgegenstand besteht (Weidlich, Die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks, ZEV 2021, 492, 497; Keim, Die freiwillige Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker, ZEV 2012, 450; Weidlich in: Grüneberg, 81. Auflage 2022, § 2217 Rn. 5, Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 29; a.A.: Senat, Beschluss vom 19.12.1972,15 W 286/72, MDR 1973, 500: gemischter Realakt).

  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Vorliegend ist eine Zustimmung sämtlicher Erben - einschließlich etwaiger Nacherben - zur dinglichen Wirksamkeit der Freigabeerklärung auch nicht ausnahmsweise deswegen erforderlich, weil vom Erblasser angeordnete Verbote und Einschränkungen der Freigabebefugnis des Testamentsvollstreckers als dinglich wirkende Verfügungsbeschränkungen im Sinne von §§ 2208 Abs. 1 S. 1, 2205 BGB zu verstehen sind (so: Keim, Die freiwillige Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker, ZEV 2012, 45 0, 454; AG Starnberg, Beschluss vom 11.07.1984, Rechtspfleger 1985, 57 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18.06.1971, Az.: V ZB 4/71).
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 614/16

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betroffenen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Denn diese Norm betrifft lediglich die Freigabeverpflichtung des Testamentsvollstreckers, nicht aber seine Berechtigung zur Freigabe von Nachlassgegenständen an die Erben, so dass die dingliche Wirkung der Freigabeerklärung auch bei einem pflichtwidrigen Handeln des Testamentsvollstreckers eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2017, Az. XII ZB 614/16 - Juris; Zimmermann in: Müko, BGB, 9. Auflage 2022, § 2217 Rn. 13; Weidlich, Die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks, ZEV 2021, 492, 497) und das Grundbuch hinsichtlich des Testamentsvollstreckervermerks unrichtig wird.
  • KG, 13.11.2018 - 1 W 323/18

    Widerruflich erteilte Generalvollmacht durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Denn § 664 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf die Erteilung einer Spezialvollmacht keine Anwendung, weil es sich schon nicht um eine "Übertragung" der Geschäfte, auf die sich die Vollmacht bezieht, im Sinne dieser Norm handelt (Dutta in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2021, § 2218 Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 13.11.2018, Az.: 1 W 323/18 - Juris).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers hinsichtlich der Freigabeerklärung ist auch nicht durch die Nacherbeneinsetzung beschränkt (vgl. § 2113 BGB); das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - anzunehmen ist, dass die Testamentsvollstreckung allgemein, d.h. auch für die Nacherben, angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 13.06.1986, Az.: BReg 2 Z 47/86).
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2023 - 15 W 269/22
    Wenn jedoch bei einem Berichtigungsantrag das Grundbuch (noch) nicht unrichtig ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden (Böttcher in: Meikel, GBO, 12. Auflage 2021, § 18 Rn. 38; Demharter, 32. Auflage 2021, § 18 Rn. 11; Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, 8. Auflage 2019, § 18 Rn. 48; BayObLG, Beschluss vom 03.10.1980, Az.: BReg 2 Z 69/79).
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