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   OLG Hamm, 09.01.2014 - I-10 U 10/13   

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https://dejure.org/2014,1381
OLG Hamm, 09.01.2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Zuwendung eines Grundstücks; Anordnung von der Bestimmung eines Schlusserben und der Anordnung eines Vermächtnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 2287, 2288 BGB
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Zuwendung eines Grundstücks; Anordnung von der Bestimmung eines Schlusserben und der Anordnung eines Vermächtnisses

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Erbe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veräusserte Haushälfte - Wenn Schenkung Erbe bricht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschenk nach Erbfall herausgeben?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Herausgabeanspruch bei vermachter und anschließend verschenkter Grundstückshälfte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Enttäuschtes Vermächtnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verhinderung eines Vermächtnisses durch Schenkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Herausgabe eines Geschenks nach Eintritt des Erbfalls

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

  • stern.de (Pressemeldung, 11.02.2014)

    Familienstreit: Vermächtnis ist nicht gleich Erbe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe eines zu Lebzeiten verschenkten Vermächtnisses - Erbrecht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkung trotz Verbot im Testament?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkung trotz Verbot im Testament?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbstreit um Haus nach Schenkung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermächtnisnehmerin hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines zu Lebzeiten des Erblassers an einen Dritten verschenkten Vermächtnisses - Testamentarisch Bedachte kann Geschenk an Dritten nur unter besonderen Voraussetzungen heraus verlangen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    § 531 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 ZPO gestattet neues, d. h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen des Berufungsführers zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichtes aus betrachtet entscheidungserheblich sind, u. a. dann wenn sie von dem erstinstanzlichen Gericht erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von dem erstinstanzlichen Gericht mit zu verantwortenden Grund im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind (vgl. etwa BGHZ 158, 295 ff. im Anschluss an BGH MDR 2004, 678).

    Ohne Anerkennung dieser Fallgruppe würde man die Prozessparteien zwingen, in der ersten Instanz vorsorglich auch solche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen, die vom Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus unerheblich sind (so: BGH MDR 2004, 678).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    § 531 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 ZPO gestattet neues, d. h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen des Berufungsführers zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichtes aus betrachtet entscheidungserheblich sind, u. a. dann wenn sie von dem erstinstanzlichen Gericht erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von dem erstinstanzlichen Gericht mit zu verantwortenden Grund im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind (vgl. etwa BGHZ 158, 295 ff. im Anschluss an BGH MDR 2004, 678).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    Allerdings geht es nicht um die Klärung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. etwa. BGH, NJW 1993, 256; OLG München, ZErb 2010, 296 - Juris-Rz. 27).
  • OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10

    Testamentsauslegung: Vermächtnisanordnung verbunden mit dem Satz: "Eine

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    Allerdings geht es nicht um die Klärung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. etwa. BGH, NJW 1993, 256; OLG München, ZErb 2010, 296 - Juris-Rz. 27).
  • LG Bielefeld, 29.04.2016 - 2 O 291/15

    Berichtigung des Grundbuchs als Anspruch eines Vertragserben i.R.d. Übereignung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass diese Vorschrift zu Gunsten des in einem gemeinschaftlichen Testament bindend eingesetzten Erben entsprechend anzuwenden ist (OLG Hamm, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-10 U 10/13, 10 U 10/13 -, juris; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74 -, BGHZ 66, 8-17).
  • LG Offenburg, 12.09.2019 - 2 O 268/19

    Einstweilige Sicherung des Verschaffungsanspruchs wegen drohender

    Die Norm erfasst in analoger Anwendung auch wechselbezügliche, verbindlich gewordene Vermächtnisverfügungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes (BGH, Urt. v. 04.05.1983 - IV a ZR 229/81, NJW 1983, 2376; OLG Hamm Urt. v. 09.01.2014 - 10 U 10/13, BeckRS 2014, 3336).
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