Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 2217 BGB, § 2219 BGB, § 2223 BGB
Vermächtnisvollstreckung: Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Untervermächtnis; persönliche Haftung des Vermächtnisvollstreckers - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2217, 2219, 2223
Analoge Anwendung der Vorschriften die Testamentsvollstreckung auf Vermächtnisvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Untervermächtnis bei Anordnung der Vermächtnisvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Untervermächtnis bei Anordnung der Vermächtnisvollstreckung
- rechtsportal.de
BGB § 2223
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Untervermächtnis bei Anordnung der Vermächtnisvollstreckung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Persönliche Haftung eines Vermächtnisvollstreckers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Persönliche Haftung eines Vermächtnisvollstreckers
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.07.2015 - 322 O 362/14
- OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15
- BGH, 08.11.2017 - IV ZR 67/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1965
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.2010 - V ZR 203/09
Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft bei Abschluss des Kaufvertrags und der …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15
Zwar ist es so, dass nach der Rechtsprechung des BGH die mit einer juristischen Person in geschäftlichen Kontakt tretenden Dritten nicht schlechter stehen sollen als wenn sie es nur mit einer einzigen natürlichen Person zu tun hätten, weshalb die juristische Person, bei der aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise typischerweise eine Wissensaufspaltung stattfindet, die Pflicht zu ordnungsgemäßer Organisation der gesellschaftsinternen Kommunikation trifft (vgl. KG Berlin, Teilurteil vom 27. August 2015 - 2 U 57/09 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 - jeweils nach juris). - KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15
Zwar ist es so, dass nach der Rechtsprechung des BGH die mit einer juristischen Person in geschäftlichen Kontakt tretenden Dritten nicht schlechter stehen sollen als wenn sie es nur mit einer einzigen natürlichen Person zu tun hätten, weshalb die juristische Person, bei der aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise typischerweise eine Wissensaufspaltung stattfindet, die Pflicht zu ordnungsgemäßer Organisation der gesellschaftsinternen Kommunikation trifft (vgl. KG Berlin, Teilurteil vom 27. August 2015 - 2 U 57/09 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 - jeweils nach juris).