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   OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23   

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OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.10.2023 - 21 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Oktober 2023 - 21 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erbrechtsiegen.de

    Freistellung von Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments

  • rechtsportal.de

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 227
  • NJW-RR 2023, 1563
  • DNotZ 2024, 290
  • FGPrax 2024, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Daher darf sie nicht als Regelfall angesehen werden (vgl. BGH NJW 1997, 392, juris, Rn. 12).

    So muss im Wege der Auslegung geklärt werden, ob sich die in Frage stehende Erbquote nach dem Wertverhältnis des Zugewendeten zum Gesamtnachlass der Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung oder im späteren Zeitpunkt des Ablebens richten sollte (vgl. BGH NJW 1997, 392, juris, Rn. 14 f.).

    Weitere schwierige Auslegungsfragen wirft eine solche Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen dann auf, wenn sich ein Teil der zugewendeten Vermögensgegenstände - hier die veräußerte Immobilie B-Straße 1 - im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass befindet (vgl. BGH NJW 1997, 392, juris Rn. 14 f.).

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 535/17

    Führen eines Rechtsmittels zur teilweisen Aufhebung der Betreuung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Ist das Rechtsmittel teilweise begründet, findet § 84 FamFG keine Anwendung, sondern richtet sich die Kostenentscheidung insgesamt allein nach § 81 FamFG (vgl. BGH NJW-RR 2018, 709, juris Rn. 3; BeckOK-FamFG/Weber, 2023, § 84 FamFG Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO, 2023, § 84 FamFG Rn. 3).

    Zulässig ist es aber ebenfalls, gänzlich von einer Erhebung der Gerichtskosten abzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2018, 709).

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Eine solche auf einzelne Nachlassgegenstände beschränkte Anordnung der Testamentsvollstreckung ist grundsätzlich zulässig und wirksam (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1245, juris, Rn. 27; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2023, Vor § 2197 BGB Rn. 2; Zimmermann, Testamentsvollstreckung, 2023, Rn. 51 i.V.m. Rn. 42b).

    Anderenfalls stellt sich der erteilte Erbschein als fehlerhaft dar und muss eingezogen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1245, juris, Rn. 27).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Soweit hierfür erforderlich ist, dass die letztwillige Verfügung der Erblasserin eine ungewollte Regelungslücke aufweist (vgl. BGH NJW-RR 2017, 1035, juris, Rn. 13 f.), mag zwar jedenfalls dann von einer solchen Regelungslücke auszugehen sein, wenn die Eheleute nicht schon bei Errichtung ihres Testaments im Jahre 1974 damit gerechnet und den Fall bedacht hatten, dass für den Beteiligten zu 2) infolge seiner Behinderung das Bedürfnis für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung und die Gefahr entstehen konnte, dass ein ihm als Erbe zugefallenes Vermögen von den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zur Deckung des ihnen aus Versorgung des Beteiligten zu 2) entstandenen Aufwands herangezogen werden könnte.

    Erforderlich ist deshalb, dass die für die Lückenschließung in Aussicht genommene Regelung, hier ein Änderungsvorbehalt, der gerade die von der Erblasserin gewählte Variante eines Behindertentestaments abdeckt, auf eine bestimmte, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung erkennbare Willensrichtung des Erblassers zurückgeführt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2017, 1035, juris, Rn. 24).

  • OLG Schleswig, 13.05.2013 - 3 Wx 43/13

    Ergänzende Testamentsauslegung beim Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Zudem gibt es für das Regelungsziel eines solchen Behindertentestaments, dem bedürftigen Kind die Nachlasswerte möglichst in einer dem Rückgriff des Sozialhilfeträgers entzogenen Weise zukommen zu lassen, neben der Kombination einer Vor- und Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13, NJW-RR 2013, 906, juris, Rn. 25).

    Zudem versteht sich keineswegs von selbst, dass Eltern eines behinderten Kindes, wenn sie die Möglichkeit eines Rückgriffs des Sozialhilfeträgers bedenken, von zwar rechtlich zulässigen, aber letztlich zu Lasten der Allgemeinheit gehenden Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen, mit denen ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das ererbte Vermögen vereitelt werden kann (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13.05.2013 - 3 Wx 43/13, NJW-RR 2013, 906, juris, Rn. 26).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05

    Sozialhilfe: Nachranggrundsatz bei Behindertentestament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Denn soweit der Nachlass einer Dauertestamentsvollstreckung mit der Auflage an den Testamentsvollstrecker unterliegt, dass der Nachlass nur in dem Zugriff des Sozialleistungsträgers entzogener Weise verwendet werden darf, ist der Nachlass nach sozialgerichtlicher Auffassung nicht als gemäß § 88 BSHG verwertbares Vermögen anzusehen und damit einem Rückgriff entzogen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 17.03.2006, 3 R 2/05, MittbayNot 2007, 65).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Eine solche Einsetzung auf aus dem Wertverhältnis der in Frage stehenden Gegenstände abgeleitete Erbquoten ist zwar ein grundsätzlich mögliches Auslegungsergebnis (vgl. BGH FamRZ 1990, 396, juris, Rn. 25 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - 3 Wx 78/17

    Wirksamkeit der Anordnung der Vor- und Nacherbfolge bezogen auf einen bestimmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Der aus §§ 1922, 1967 BGB abzuleitende Grundsatz, dass der Erbe nur für den Nachlass oder Bruchteile davon, aber nicht für einzelne Nachlassgegenstände eingesetzt werden kann, gilt jedoch in gleicher Weise wie für den Vollerben auch für die Einsetzung als Vorerbe (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 639, juris Rn. 14).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23
    Denn der Gedanke der Kostenhaftung des Unterlegenen stellt im Rahmen des billigen Ermessens nach § 81 FamFG nur einen möglichen und zulässigen, aber keinen zwingenden oder allein den Ausschlag gebenden Gesichtspunkt dar, sondern es kommt auf eine umfassende Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls an (vgl. BGH NJW-RR 2016, 200, juris, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments: Unwirksamkeit der Änderung einer

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1991 - 3 W 34/91

    Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid zur Erteilung eines Erbscheins; Nachweis des

  • OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13

    Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01

    Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18

    Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus

  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

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