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   OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-3 Wx 179/11   

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https://dejure.org/2011,9840
OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-3 Wx 179/11 (https://dejure.org/2011,9840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2011 - I-3 Wx 179/11 (https://dejure.org/2011,9840)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2011 - I-3 Wx 179/11 (https://dejure.org/2011,9840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung mit der Ehescheidung i.S. von § 1933 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1933
    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung mit der Ehescheidung i.S. von § 1933 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlust des Erbrechts bei Tod während des Scheidungsverfahrens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Erbe und die Scheidung - bis wann hat der Ehegatte ein Recht auf Erbe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1642
  • MDR 2011, 1363
  • DNotZ 2012, 221
  • FamRZ 2012, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - 3 Wx 179/11
    Eine Zustimmung nach § 1933 BGB ist eine Prozesshandlung (BGHZ 128, 125, BGHZ 111, 329; Palandt-Weidlich, a.a.O.).

    Eine außerhalb des Scheidungsverfahrens gegenüber dem Ehegatten abgegebene Erklärung reicht für die Annahme einer Zustimmung im Sinne des § 1933 BGB nicht aus (BGHZ 128, 125; MünchKomm-Leipold, a.a.O.; Palandt-Weidlich, a.a.O.).

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - 3 Wx 179/11
    Eine Zustimmung nach § 1933 BGB ist eine Prozesshandlung (BGHZ 128, 125, BGHZ 111, 329; Palandt-Weidlich, a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.01.2003 - 2 U 129/02

    Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsbegehren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - 3 Wx 179/11
    Zwar muss die Zustimmung nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch durch Auslegung einer Parteierklärung im gerichtlichen Verfahren ergeben (OLG Köln, NJW-RR 2003, 655; Palandt-Weidlich, a.a.O.; MünchKomm-Leipold, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - L 14 BK 2/18

    Kinderzuschlag - keine Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 bei

    Dementsprechend hat sich auch das Bundessozialgericht - sogar für eine Zeit, als Mehrbedarfe für Studierende noch als Arbeitslosengeld II galten - in einem obiter dictum dagegen ausgesprochen, Mehrbedarfe nach § 21 SGB II zugunsten des von Leistungen Ausgeschlossenen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 KG 2/09 R -, juris, mit Anm. von Schäfer, FuR 2012, 52).
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