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   OLG Celle, 20.03.2023 - 6 U 36/22   

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https://dejure.org/2023,7237
OLG Celle, 20.03.2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,7237)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,7237)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,7237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    InsO § 325; InsO § 40; BGB § 1586b
    Nachlassinsolvenz; Nachlassverbindlichkeit; Auslegung eines Ehevertrages: Abgrenzung selbständige / unselbständige Unterhaltsvereinbarung; Leistungsversprechen über den Tod hinaus; Feststellung eines Anspruchs auf Unterhaltsleistung als Nachlassverbindlichkeit im ...

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 40, 325; BGB § 1586b
    Unterhaltsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten im Nachlassinsolvenzverfahren

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Feststellung eines Unterhaltsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit im Nachlassinsolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 325 ; InsO § 40 ; BGB § 1586b
    Rechtsfolgen des Versterbens des Unterhaltsverpflichteten hinsichtlich Ansprüchen aus einer selbständigen Unterhaltsvereinbarung; Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Nachlassinsolvenzverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anwendung von § 1586b BGB auf Unterhaltsvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1895
  • NZI 2023, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

    Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2023 - 6 U 36/22
    Bei vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch unabhängigen selbständigen Unterhaltsvereinbarungen ist entscheidend, ob diese nach dem Willen der Vertragsbeteiligten auch über den Tod des Verpflichteten hinaus gelten sollten (Grüneberg/v. Pückler, BGB, 82. Aufl., § 1586b Rn. 9; BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZB 38/04 -, BGHZ 160, 186-190 = FamRZ 2004 1546 , zitiert nach juris, dort Rn. 12 ff.).
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