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   OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05   

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https://dejure.org/2005,3300
OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 4 W 4/05 (https://dejure.org/2005,3300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 951 Abs. 1 S. 1 BGB; § 818 Abs. 2 BGB; § 22 Abs. 1 FGG; § 29 Abs. 4 FGG; § 27 Abs. 1 FGG; § 23 Abs. 1 WEG; § 23 Abs. 4 WEG; § 21 Abs. 2 WEG
    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen Wohnungseigentümer; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung; Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs für Instandsetzungsmaßnahmen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen Wohnungseigentümer; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Instandsetzung einer mangelhaft eingebauten Dämmung; Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs für Instandsetzungsmaßnahmen des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur ordnungsgemäßen Beschaffenheit einer Eigentumswohnung (hier: Trittschall) und zum Aufwendungsersatz gegen die Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 3, 4 WEG; 687, 818 Abs. 2, 951 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    WEG § 21; ; BGB § 687 Abs. 1; ; BGB § 951

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Instandsetzungsmaßnahmen eines Wohnungseigentümers an Gemeinschaftseigentum und nachträglichen Einbau einer Trittschalldämmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trittschalldämmung: Haftung d. Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträglichen Trittschallschutz selbst bezahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer renoviert Boden - Ob die Eigentümergemeinschaft dafür zahlen muss, hängt vom Standard der Ausstattung ab

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schallisolierung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Kostenbeteiligung der Gemeinschaft für nachträglichen Trittschallschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).

    Im Gegenteil können allenfalls die Wohnungseigentümer denjenigen Sondereigentümer auf Mängelbeseitigungen in Anspruch nehmen, der nachträglich Veränderungen des Oberbodenbelages vornehmen lässt, die nicht dem zum Zeitpunkt der Vornahme der Arbeiten für den Trittschallschutz geltenden DIN-Normen entsprechen (vgl. OLG Frankfurt NZM 2005, 68).

  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Bei der Aufteilung von Altbauten in Eigentumswohnungen im Jahr 1984 bestand keine Verpflichtung, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (vgl. gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1992, 3290).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Dem Antragsteller ist nämlich sein durch die eidesstattliche Versicherung des Dr. G. N. vom 31. Januar 2005 glaubhaft gemachter Vortrag nicht zu widerlegen, dass die Postsendung, für deren eilige Beförderung wegen des erst auf den 3. Januar 2005 notierten Fristablauf eigentlich keine Veranlassung bestand, gleichwohl mit der Beschwerdeschrift am 30. Dezember 2004 zwischen 18 und 19 Uhr in H. in einen Briefkasten mit Spätleerung (22 Uhr) eingeworfen worden sein soll, so dass nach den maßgeblichen (vgl. BGH NJW 2003, 3712) normalen Postlaufzeiten mit dem Eingang der Sendung bei dem Oberlandesgericht Celle am Folgetage zu rechnen war.
  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. März 2002 (vgl. ZMR 2002, 618) geboten.
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 4 W 286/01

    Wohnungseigentum; Erstattungsanspruch; Notgeschäftsführung; Eilbedürftigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Mit Recht hat das Landgericht angenommen, dass ein Anspruch des Antragstellers auf Kostenerstattung gegenüber den Antragsgegnern nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller vor der Durchführung der von ihm behaupteten Instandsetzungsarbeiten an dem Trockenestrich einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG nicht herbeigeführt hat und weil auch die Voraussetzungen einer Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG nicht vorliegen (vgl. auch Senat OLGR Celle 2002, 94).
  • OLG Celle, 13.11.2003 - 14 U 50/03

    Anspruch auf Zahlung restlichen Architektenhonorars; Mangelnde Prüfbarkeit von

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die anwaltlich vertretene Partei auf die Möglichkeit der Beantragung einer Erklärungsfrist hinzuweisen (vgl. OLG Celle, Urt. vom 13.11.2004 - 14 U 50/03).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05
    Der Senat teilt die von den Antragsgegnern angeführte Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. NJW-RR 1994, 1497), dass den Erwerbern von Wohnungseigentum anheim gestellt werden kann, ob und in welchem Umfang sie eine Sanierung in den von ihnen erworbenen Altbauwohnungen wünschen.
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum (z.B. OLG Celle OLG-Report 2005, 190).

    Insbesondere sind die technischen Standards im Errichtungszeitpunkt ein wichtiges Kriterium für die einzuhaltenden Trittschallschutzgrenzwerte (OLG Celle OLG-Report 2005, 190; OLG Frankfurt NZM 2006, 903; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Soweit es in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 ergangen ist, im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs aus §§ 951, 812 ff. BGB als ausreichend angesehen wurde, dass die Aufwendungen, für die der klagende Wohnungseigentümer Ersatz verlangt, für den Geschäftsherrn "später" unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris) oder die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 4 W 4/05, Rn. 22, zitiert nach juris), ist dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch

    Ergänzend können in diesem Zusammenhang technische Regelungen, insbesondere die maßgeblichen DIN-Normen zur Bestimmung des maßgeblichen Schutzniveaus herangezogen werden (OLG Celle OLG Report 2005, 190;OLG München NZM 2008, 133).
  • LG München I, 06.06.2011 - 36 S 18712/10

    Wohnungseigentum: Pflicht zur nachträglicher Verbesserung des Schallschutzes

    Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard im Zeitpunkt der Begründung vom Wohnungseigentum (zum Beispiel OLG Celle, OLG-Report 2005, 190).

    Insbesondere sind die technischen Standards im Errichtungszeitpunkt ein wichtiges Kriterium für die einzuhaltenden Trittschallschutzgrenzwerte (OLG Celle, OLG-Report 2005, 190; OLG Frankfurt NZM 2006, 903).

  • KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05

    Wohnungseigentumsrecht: Kostenpflicht und Beteiligteneigenschaft des Verwalters

    Dem Verwalter in einem Wohngeldverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zwischen den nach § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG beteiligten Wohnungseigentümern, in dem er nur diese vertritt und nicht selbst Beteiligter ist, dürfen nicht die Mehrkosten auferlegt werden (unter Aufgabe von KG NZM 2005, 462), weil es an einem Verfahrensrechtsverhältnis fehlt (vgl. Drasdo, NJW-Spezial 2005, 245).
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