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   LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20   

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https://dejure.org/2021,47631
LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20 (https://dejure.org/2021,47631)
LG München II, Entscheidung vom 15.04.2021 - 12 O 3403/20 (https://dejure.org/2021,47631)
LG München II, Entscheidung vom 15. April 2021 - 12 O 3403/20 (https://dejure.org/2021,47631)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98

    Irrtum des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (Bamberger/Roth, 3. Aufl., § 2332 BGB, Rdnr. 8; OLG Rostock, Urteil vom 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476; BGH NJW 2000, 288).
  • OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10

    Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer

    Auszug aus LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (Bamberger/Roth, 3. Aufl., § 2332 BGB, Rdnr. 8; OLG Rostock, Urteil vom 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476; BGH NJW 2000, 288).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2018 - 7 U 75/17

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermächtnisnehmers bei Anhängigkeit

    Auszug aus LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20
    Streiten Erbprätendenten über die Wirksamkeit eines Testaments, durch das frühere Testamente widerrufen worden sind, die u.a. ein Vermächtnis enthalten, hat die durch das Vermächtnis Begünstigte i.d.R. keine den Lauf der Verjährungsfrist auslösende Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und ist auch nicht auf Grund grober Fahrlässigkeit in Unkenntnis, solange die Beweisaufnahme über die Echtheit des späteren Testaments und die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seiner Errichtung nicht abgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 705).
  • OLG München, 22.11.2021 - 33 U 2768/21

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Fristbeginns der Verjährung von

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München II vom 15.04.2021, Az. 12 O 3403/20, wie folgt abgeändert:.

    Unter Abänderung des am 15.04.2021 ohne mündliche Verhandlung verkündeten Teilurteils des Landgerichts München II, Az. 12 O 3403/20, wird die Klage vollumfänglich abgewiesen.

    Unter Abänderung des am 15.04.2021 ohne mündliche Verhandlung verkündeten Teilurteils des Landgerichts München II, Az. 12 O 3403/20, wird der Zwischenfeststellungsklage stattgegeben.

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