Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 38 InsO; § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 129 InsO; § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Voraussetzungen für die Aufrechenbarkeit eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs mit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Aufrechnung des FA gegen einen Umsatzsteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners mit Insolvenzforderungen
- Betriebs-Berater
Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 38; InsO § 96; InsO § 131
Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Aufrechenbarkeit eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs mit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
- BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1748
- BB 2013, 3094
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05
Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung; …
- BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
16 Rechtshandlung in diesem Sinne ist jedes von einem Willen getragene Handeln, das rechtliche Wirkungen auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (BGH Urteil vom 22.10.2009 IX ZR 147/06, DStR 2010, 1145 und BFH Urteil vom 02.11.2010, BStBl II 2011, 374 ). - BGH, 09.02.2006 - IX ZR 121/03
Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
Ob die Begründung der Aufrechnungslage zu einer kongruenten oder einer inkongruenten Deckung führt, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, ob der Aufrechnende einen Anspruch auf Abschluss der Vereinbarung hatte, welche die Aufrechnungslage entstehen ließ, oder ob dies nicht der Fall war (Urteil vom 09.02.2006 IX ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1062).
- BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 02.11.2010 VII R 62/10, BStBl II 2011, 439) sei klargestellt, dass eine Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig sei, sofern bei der Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen der §§ 130, 131 InsO vorgelegen hätten. - BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
Revision eingelegt - BFH-Az.: VII R 37/13. - BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
16 Rechtshandlung in diesem Sinne ist jedes von einem Willen getragene Handeln, das rechtliche Wirkungen auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (BGH Urteil vom 22.10.2009 IX ZR 147/06, DStR 2010, 1145 und BFH Urteil vom 02.11.2010, BStBl II 2011, 374 ). - BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81
Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.06.2013 - 5 K 2/13
In diesem Sinne hat auch der BGH bei einer Aufrechnungsbefugnis nach §§ 53 ff KO für die Frage des Verjährungsbeginns auf die Aufrechnungserklärung abgestellt (vgl. Urteil vom 26.01.1983 VIII ZR 254/81, NJW 1983, 1020).
- BFH, 05.05.2015 - VII R 37/13
Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 3 …
Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. Juni 2013 5 K 2/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.