Rechtsprechung
   BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2199
BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95 (https://dejure.org/1995,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.1995 - 1Z BR 3/95 (https://dejure.org/1995,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 1Z BR 3/95 (https://dejure.org/1995,2199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines Ehepartners; Umdeutung eines wegen Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners nichtigen Erbvertrages in eine einseitige letztwillige Verfügung; Wirksamkeit des Erlasses eines Vorbescheides durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140, § 2275, § 2298; FGG § 19, § 27 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 7
  • DNotZ 1996, 53
  • FamRZ 1995, 1449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Es hat zwar übersehen, daß das Nachlaßgericht einen Vorbescheid nicht hätte erlassen dürfen, weil noch kein Erbscheinsantrag vorlag (vgl. BayObLGZ 1994, 73/76).

    Gegen eine solche Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eröffnet (BGHZ 20, 255; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2353 Rn. 33 und 36; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 15), und zwar auch dann, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlaß eines solchen Vorbescheids nicht gegeben waren (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391 f.), etwa weil ein Erbscheinsantrag nicht vorgelegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73/75).

    wenn nicht wenigstens ein Erbscheinsantrag gestellt ist, über den das Nachlaßgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 1994, 73/76).

    Es widerspräche dem Grundsatz der Verfahrensökonomie, wenn der Senat gehindert wäre, über den im Vorbescheid behandelten Verfahrensgegenstand sachlich zu entscheiden, obwohl nunmehr die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den durch das Nachlaßgericht erlassenen Vorbescheid gegeben sind (BGH NJW 1989, 984/985; vgl. auch BayObLGZ 1963, 19/25, ferner BayObLGZ 1994, 73/76 für die Nachholung des Antrags im Beschwerdeverfahren).

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Der Senat hat diese tatsächliche Feststellung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachzuprüfen (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176 und 1992, 296/298, ständige Rechtsprechung).

    Damit kann sie im Hinblick auf § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1991, 173/177).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1993, 389/391), hat das Landgericht zu Recht bejaht.

    Gegen eine solche Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eröffnet (BGHZ 20, 255; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2353 Rn. 33 und 36; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 15), und zwar auch dann, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlaß eines solchen Vorbescheids nicht gegeben waren (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391 f.), etwa weil ein Erbscheinsantrag nicht vorgelegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73/75).

  • BayObLG, 04.07.1994 - 1Z BR 139/93
    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Es entspricht jedoch allgemeiner Meinung, daß die Verfügung eines Erblassers, die als erbvertragliche unwirksam ist, gemäß § 140 BGB als einseitige letztwillige Verfügung aufrechterhalten werden kann, wenn sie die durch das Gesetz für diese vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und die Aufrechterhaltung dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht (für den Fall mangelnder Geschäftsfähigkeit etwa MünchKomm/Musielak BGB 2. Aufl. Rn.4, Dittmann/Reimann/Bengel Rn. 2, Staudinger/Kanzleiter Rn. 3, jeweils zu § 2275; Palandt/Edenhofer Überblick vor § 2274 Rn. 9; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1982, 286 sowie Senatsbeschluß vom 4.7.1994 1Z BR 139/93 S. 17; allgemein zur Umdeutung unwirksamer Erbverträge in ein wirksames Testament RG LZ 1923, 321; KG OLGE 10, 313 und KGJ 31 A 114; OLG Jena FamRZ 1994, 786).

    Dies wird zwar häufig nur für den Fall ausgesprochen, daß der Erblasser selbst nicht voll geschäftsfähig ist (BayObLG Rpfleger 1982, 286, Staudinger/Kanzleiter aaO.; vgl. auch Staudinger/Kanzleiter Vorbemerkung zu §§ 2274 ff. Rn. 12), gilt aber in gleicher Weise und er.st recht dann, wenn der Erbvertrag infolge der Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners des Erblassers unwirksam ist (vgl. BayObLG Beschluß vom 4.7.1994 aaO.).

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Es widerspräche dem Grundsatz der Verfahrensökonomie, wenn der Senat gehindert wäre, über den im Vorbescheid behandelten Verfahrensgegenstand sachlich zu entscheiden, obwohl nunmehr die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den durch das Nachlaßgericht erlassenen Vorbescheid gegeben sind (BGH NJW 1989, 984/985; vgl. auch BayObLGZ 1963, 19/25, ferner BayObLGZ 1994, 73/76 für die Nachholung des Antrags im Beschwerdeverfahren).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Gegen eine solche Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eröffnet (BGHZ 20, 255; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2353 Rn. 33 und 36; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 15), und zwar auch dann, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlaß eines solchen Vorbescheids nicht gegeben waren (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391 f.), etwa weil ein Erbscheinsantrag nicht vorgelegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73/75).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Der Senat hat diese tatsächliche Feststellung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachzuprüfen (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176 und 1992, 296/298, ständige Rechtsprechung).
  • OLG Jena, 21.10.1993 - 6 W 14/93

    Grundsätze der Auslegung von Willenserklärungen ; Umdeutung des Erblasserwillen

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
    Es entspricht jedoch allgemeiner Meinung, daß die Verfügung eines Erblassers, die als erbvertragliche unwirksam ist, gemäß § 140 BGB als einseitige letztwillige Verfügung aufrechterhalten werden kann, wenn sie die durch das Gesetz für diese vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt und die Aufrechterhaltung dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht (für den Fall mangelnder Geschäftsfähigkeit etwa MünchKomm/Musielak BGB 2. Aufl. Rn.4, Dittmann/Reimann/Bengel Rn. 2, Staudinger/Kanzleiter Rn. 3, jeweils zu § 2275; Palandt/Edenhofer Überblick vor § 2274 Rn. 9; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1982, 286 sowie Senatsbeschluß vom 4.7.1994 1Z BR 139/93 S. 17; allgemein zur Umdeutung unwirksamer Erbverträge in ein wirksames Testament RG LZ 1923, 321; KG OLGE 10, 313 und KGJ 31 A 114; OLG Jena FamRZ 1994, 786).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Grundsätzlich hat die Nichtigkeit der vertragsmäßigen Verfügung eines in einem Erbvertrag Verfügenden - hier also der Antragstellerin - zur Folge, dass diese Nichtigkeit nach § 2298 Absatz 1 BGB die vollständige Unwirksamkeit des ganzen Erbvertrages, also sämtlicher vertragsmäßigen Verfügungen beider Vertragspartner nach sich zieht (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 17.02.1995, Az. 1Z BR 3/95, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Die Frage, ob der Erlass eines Vorbescheids zulässig war, obwohl noch kein auf das gesetzliche Erbrecht gestützter widersprechender Erbscheinsantrag vorlag, beeinflusst die Zulässigkeit der Beschwerde nicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 7).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 1996, 7 /8) ist der beurkundende Notar auch dann zu hören, wenn aus der formalen Gestaltung der Urkunde Rückschlüsse auf den Willen der Vertragschließenden gezogen werden sollen.
  • OLG München, 13.09.2005 - 31 Wx 64/05

    Erbvertragliche Enterbung nur durch einseitige Verfügung - Testamentsauslegung

    § 2298 Abs. 1 BGB bestimmt keine zwingende Rechtsfolge, sondern ist nur Auslegungsregel, die dem vermuteten Parteiwillen Rechnung trägt (BayObLG NJW-RR 1996, 7/8; MünchKommBGB/Musielak § 2298 Rn. 7).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343; BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge FGG § 19 Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Durch den Vorbescheid kündigt der Notar in einem entscheidungsreifen Verfahren an, er werde eine bestimmte Endentscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (vgl. für das Erbscheinsverfahren z.B. BGHZ 20, 255, 257, BayObLG NJW-RR 1996, 7 und Palandt/Edenhofer, BGB 62. Aufl. § 2353 Rdnr. 22, für das Verfahren betr. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers BayObLGZ 1993, 389, 392, 393 [insoweit abl.] sowie für das Verfahren auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung BayObLGZ 2002, 208, 212 und BayObLG FGPrax 2002, 221).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Zwar ist im Erbscheinsverfahren, in dem die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Vorbescheid ohne gesetzliche Grundlage allein aus dem besonderen Bedürfnis der Vorklärung gerechtfertigt wird, umstritten, ob auch dann, wenn ein solches Bedürfnis nicht besteht und deshalb ein Vorbescheid nicht hätte ergehen dürfen, ein dennoch erlassener Vorbescheid mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 389/392; 1997, 340/343, BayObLG NJW-RR 1996, 7; Bassenge § 19 FGG Rn. 5; ablehnend OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95

    Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen

    Insofern kommt eine Umdeutung gemäß § 140 BGB in Betracht, die auch bei einem Erbvertrag möglich ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 7 (8) mwN).
  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Diesen Umstand kann der Senat daher berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1995, 383/386 und FamRZ 1995, 1449 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht