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   BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82   

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BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82 (https://dejure.org/1982,13305)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82 (https://dejure.org/1982,13305)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - Allg. Reg. 35/82 (https://dejure.org/1982,13305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Personensorge eines nichtehelichen Kindes der Mutter; Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für die Unterbringung des Kindes in der geschlossenen Abteilung einer Klinik; Übernahme der Pflegschaft; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Straubing - V 12/82
  • AG Straubing - VIII 278/81
  • OLG München - 85 AR 348/82
  • BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 08.01.1980 - Allg. Reg. 86/79

    Vormundschaftsgericht; Abgaberegelung; Wichtiger Grund Zweckmäßigkeit; Mündel;

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Die einmal zur Zeit der Anordnung der Pflegschaft durch den damaligen Wohnsitz des Pfleglings begründete örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts wird durch Umstände, welche später eintreten (z.B. Wohnsitzwechsel) nicht berührt (vgl. BayObLGZ 1979, 288/291 m.Nachw.; 1980, 6/7; Keidel/Kuntze/Winkler § 46 RdNr. 2 FGG).

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls, in erster Linie das Wohl des Pfleglings (BayObLGZ 1971, 175/176 f.; 1980, 6/7; BayObLG Rpfleger 1979, 264; Senatsbeschluß vom 4.1.1980; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 6, 31, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 3, 29, je zu § 46 FGG ).

  • OLG Bremen, 09.06.1980 - III AR 8/80
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Es handelt sich hierbei nicht um eine sonstige Verrichtung des Vormundschaftsgerichts im Sinn des § 43 Abs. 1 FGG , für die - wie das Amtsgericht München meint - nach § 43 Abs. 2 FGG das Gericht zuständig wäre, bei dem die Pflegschaft geführt wird, sondern um eine in die Pflegschaft einschlägige, somit diese betreffende Verrichtung nach § 1915 Abs. 1 , § 1800 , § 1631 b BGB , für die die Zuständigkeitsvorschriften des § 37 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 FGG maßgebend sind (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler FGG § 36 RdNr. 1 a; OLG Bremen FamRZ 1980, 928).

    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).

  • OLG Köln, 06.02.1980 - 16 Wx 8/80

    Anspruch auf Erteilung der erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1980 - 8 AR 3/80

    Unterbringung in einer Anstalt außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).
  • BayObLG, 16.12.1977 - BReg. 1 Z 103/77
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Ein Wohnsitzwechsel des Kindes oder ein Wechsel des (Amts-)Pflegers allein können, müssen aber nicht ein wichtiger Grund für die Abgabe der Pflegschaft gemäß § 46 Abs. 1 FGG sein (BayObLG a.a.O.; vgl. BayObLGZ 1977, 325/332).
  • BayObLG, 21.02.1977 - BReg. 1 Z 95/76
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Demnach würde sich hier an der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Straubing, das die Pflegschaft am 7.12.1981 übernommen hatte, selbst dann nichts ändern, wenn der Wohnsitz des Pfleglings inzwischen von Kostenz nach München verlegt worden wäre (vgl. BayObLGZ 1971, 175/176; 1977, 30/35 sowie die oben genannten Senatsbeschlüsse).
  • OLG Stuttgart, 10.04.1980 - 8 AR 7/80

    Zuständigkeit eines Vormundschaftsgerichts im Verfahren über die Genehmigung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1980 - 2 AR 21/80
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Desgleichen ist es regelmäßig - jedenfalls bei der hier in Frage kommenden Entfernung Straubing ./. München - für sich allein noch kein wichtiger Grund zur Abgabe der Pflegschaft, daß ein minderjähriger Pflegling anläßlich der Entscheidung über die Genehmigung seiner mit Freiheitsentziehung verbundenen erstmaligen Unterbringung durch den Pfleger (§ 1915 Abs. 1, § 1800 i.V.m. § 1631 b Satz 1 BGB ) vom Vormundschaftsrichter persönlich anzuhören ist ( § 64 a Abs. 1 FGG ; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 825; OLG Bremen FamRZ 1980, 928 f.; anders nach rechtskräftiger Unterbringung zu deren regelmäßiger Überwachung oder bei Begründung eines Wohnsitzes des Pfleglings am Unterbringungsort: vgl. Bay-ObLGZ 1980, 6/7; BayObLG FamRZ 1981, 400; OLG Stuttgart FamRZ 1980, 504 mit Erläuterung auf S. 825; OLG Köln FamRZ 1980, 481; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 208; Luthin FamRZ 1981, 111/114 f.).
  • BayObLG, 10.08.1979 - Allg. Reg. 48/79
    Auszug aus BayObLG, 14.05.1982 - Allg. Reg. 35/82
    Die einmal zur Zeit der Anordnung der Pflegschaft durch den damaligen Wohnsitz des Pfleglings begründete örtliche Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts wird durch Umstände, welche später eintreten (z.B. Wohnsitzwechsel) nicht berührt (vgl. BayObLGZ 1979, 288/291 m.Nachw.; 1980, 6/7; Keidel/Kuntze/Winkler § 46 RdNr. 2 FGG).
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