Rechtsprechung
BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 2 Nr. 1 § 16 Abs. 1; ZPO § 407a
Kostenschuldner in Antragsverfahren - Hinweispflicht des Sachverständigen auf übermäßigen Zeitaufwand für Gutachtenserstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)
Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Einleitung eines Nachlassverfahrens; Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins; Kostenhaftung für Sachverständigengutachten; Hinweis eines Sachverständigen auf Kosten, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 11.08.2003 - VI 66/96
- LG München II, 23.09.2003 - 6 T 6368/97
- BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 138
- FamRZ 2005, 225
- Rpfleger 2004, 525
- BayObLGZ 2004, 55
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02
Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des …
- BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der …
Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03
aa) Nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO, der im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem. § 15 Abs. 1 FGG entsprechend gilt (vgl. BayObLGZ 1997, 353/355), hat der Sachverständige rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten entstehen, die u.a. erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen. - BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03
Dass die Tätigkeit des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren nicht zwingend einen als Sachantrag wirksamen bestimmten Erbscheinsantrag voraussetzt, zeigt auch die vom Bayer. Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit, in einem Vorbescheid für den Fall der Antragstellung die Erteilung eines Erbscheins mit diesem Inhalt anzukündigen, wenn mit einem Antrag gerechnet werden kann (vgl. BayObLGZ 1963, 19/24; 1980, 276/280; BayObLGZ 1994, 73/76 = NJW-RR 1994, 1032/1033). - BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 1 Z 62/80
Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03
Dass die Tätigkeit des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren nicht zwingend einen als Sachantrag wirksamen bestimmten Erbscheinsantrag voraussetzt, zeigt auch die vom Bayer. Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit, in einem Vorbescheid für den Fall der Antragstellung die Erteilung eines Erbscheins mit diesem Inhalt anzukündigen, wenn mit einem Antrag gerechnet werden kann (vgl. BayObLGZ 1963, 19/24; 1980, 276/280; BayObLGZ 1994, 73/76 = NJW-RR 1994, 1032/1033).
- OLG München, 06.07.2017 - 31 Wx 409/16
Aufhebung der Kostenentscheidung des Nachlassgerichts wegen nicht angefallener …
cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Bezirksrevisor angeführten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FGPrax 2004, 138). - AG Augsburg, 14.10.2016 - VI 1163/12
Auslagen für Gutachten und Zeugenentschädigung im Erbscheinsverfahren
Verwiesen wird insoweit auf die Leitsatzentscheidung des BayObLG, Beschluss vom 10.03.2004 (3 Z BR 237/03).